[; II. Das Jch in staatlicher Erziehung
doch einen bestimmten Zweck verfolgen. Dieser Zweck kann kaum
ein anderer sein als der: das Ich tauglich zu machen für die Aufgaben,
die es im Staat und für den Staat einmal zu erfüllen haben
wird. Zweck der staatlichen Schulerziehung kann vernünftigerweise
nur sein, jedes einzelne Ich zum möglichst brauchbaren Staatsbürger
heranzubilden.
Wir Deutschen kennen den Staat in der Einzahl, den deutschen
Staat, erst seit dem 18. Januar 1871. Aber der staatliche Großbetrieb,
der damals für den Umfang Kleindeutschlands eingerichtet
wurde, kümmerte sich um die Schule überhaupt nicht. Er begnügte
sich dabei, daß die ihm angeschlossenen 25 Kleinbetriebe den staatlichen
Schulzwang hatten. Mit andern Worten: die Bismarckssche
Reichsverfassung überließ die staatsbürgerliche Erziehung des heranwachsenden
Ichs vertrauensvoll dem Partikularismus, dem deutschen
Erbübel. Und die schwere Niederlage, die der Bismarckssche Staatsgedanke
im Kulturkampf erlitt, traf den Gedanken einer deutschen
Reichsschule, wo er von weltfremden Zeitgenossen etwa noch gepflegt
wurde, tödlich. Zum Geldmachen, zum Wirtschaften, zur „,friedlichen“
Eroberung des Weltmarktes, die die Losung des Tages
wurde, war die deutsche Reichsschule allenfalls zu entbehren. Dafür
gab der Partikularismus sein Außerstes an Kraftanstrengung auch
her. Nur die Feuerprobe eines Kampfes auf Tod und Leben durfte
dem Volke, das den Partikularismus jeder Art, den dynastischen,
den wirtschaftlichen, den gesellschaftlichen, den parteipolitischen, liebevoll
gezüchtet hatte, statt ihn erziehungspolitisch zu überwinden, nicht
zugemutet werden. In der Generalquittung, die uns im November
1918 über unsere politische Unreife ausgestellt wurde, ist auch eine
Sonderquittung über die Abwesenheit jeder weitblickenden, reichsdeutschen
Schulpolitik enthalten. Wenn wir nicht imstande gewesen
sind, in den vier Jahrzehnten freier Entwicklung, die das Weltgeschehen
der Bismarckschen Reichsschöpfung bewilligt hatte, so
etwas wie ein reichsdeutsches Staatsvolk heranzubilden, so hängt
die Abwesenheit jeder Reichsschulpolitik damit aufs engste zusammen.
Es ist die Stärke des politisch denkenden Deutschen sonst nicht,
aus der Vergangenheit zu lernen. Ihm ist vielmehr ein starker
Hang zu dem Aberglauben eigen, daß die Fehler der Vergangenheit
dazu da seien, von jedem der nachkommenden Geschlechter getreulich
§2,