III. Zwischen Schulpflicht und Bürgerpflicht
Das ganze System ist zwar bereits reichlich brüchig, es bleibt aber
die Angst vor dem deutschen Wettbewerb und daher das Bestreben,
die gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit ~ die eine Folge des Verbotes
ist, für die Landesverteidigung zu arbeiten ~ durch hohe Lasten zu
binden; ein Bestreben, das vorläufig seinen letzten Ausdruck erhalten
hat in dem Ausbeutungssystem des Dawes-Planes.
Ob wir nun unter der Willkürherrschaft des Cäsarenwahnsinnes
von Versailles stehen oder unter der vernunftgemäßer durchdachten
Herrschaft des Dawes-Planes; immer fühlen wir die Peitsche zu
höchst gesteigerter Erwerbstätigkeit über uns. Wir aber waren schon
vor dem Krieg auf dem besten Wege, ein reines Volk von Er-
werbern, von Händlern und Krämern zu werden, und von allen
Arten des Partikularismus, die unsern völkischen Willen zum
Widerstande zernagten, hat der Wirtschaftspartikularismus, hat die
Selbstsucht und die Raffgier der verschiedenen Erwerbsschichten zum
Untergang des alten Reiches vielleicht das meiste beigetragen. Wollen
wir uns dem Taumel des Mammonismus, der unter Wilhelm II.
wahrlich schon eine unleidliche Höhe erreicht hatte, jetzt völlig
hemmungslos überlassen? Zur Freude aller derer, die die Sorge,
das deutsche Volkstum könnte sich von den Schlägen des Zusammen-
bruches von 1918 je wieder erholen, nicht schlafen läßt?
Und wenn wir es einmal nicht mehr wollen sollten ~ einstweilen
sind wir mit dem Siegerkapitalismus ja der Meinung, daß hem-
mungsloser Erwerb die einzige Lebensaufgabe des Volkes der Deut-
schen sei ~ was könnten wir tun, um dem schulentlassenen Ich
Hemmungen anzulegen, die geeignet wären, im Sinn jener alten,
militärischen Bindung an den Reichsgedanken zu wirken? Dem Ich
die Pflicht der Hingabe an etwas Höheres als den nackten Erwerb
für Lebenszeit in die Seele zu graben?
Wenn schon das Arbeiten um zu erwerben auf absehbare Zeit
hinaus der einzige Daseinszweck des Volkes der Deutschen werden
soll, dann kann das werdende Ich vor der Ausartung des Erwerh-
triebes nur bewahrt werden, indem es gezwungen wird, eine an-
gemessene Zeit zu arbeiten, nicht um für sich zu erwerben, sondern
um dem Staat mit seiner Arbeit zu dienen. Allgemeine Arbeitspflicht
wäre ein Ersatz, der ethisch das zu leisten vermöchte, was die all-
gemeine Dienstpflicht dem alten Staate geleistet hat. Ja, mehr als
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