IV. Das Jch als Masssenteilchen .
Wenn der Zustand inneren Gleichgewichts erreicht ist, dann wird
das Ich im Beamten nicht den Feind, sondern den Helfer bei der
Erfüllung seiner staatsbürgerlichen Pflichten erblicken. Feindselig
stand im alten Staate das Publikum, die Masse der Ichs, vor-
nehmlich zu dem Teil der Beamtenschaft, dem die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ordnung oblag, zur Polizei. Und nicht ohne Grund.
Aber auch nicht ohne eigene Schuld. Wer in den Jahrzehnten vor
dem Weltkriege das Verhalten des Publikums in schweizerischen
od.r englischen Weltstädten zu beobachten Gelegenheit hatte, dem
ist nichts so sehr aufgefallen, wie die fortgeschrittene Selbstzucht,
sowohl der Massenteilchen wie der Massen, wenn sie sich in der
Öffentlichkeit bewegten; das deutsche Publikum war demgegenüber
gedrillt, aber nicht erzogen. Die Überlegenheit des englischen Pu-
blikums ist schon dem alten Moltke aufgefallen. Im Jahre 1857
schreibt er von einem Besuch in Manchester, wo er dem Einzug
der Königin beiwohnte: „„Die Menge hielt sich selbst im Zaum. Die
ist in der Kultur so weit fortgeschritten, daß sie begreift, daß die
Ordnung ihr selbst nutzt. Man sieht, das Volk ist seit Jahrhunderten
gewohnt, sich selbst zu regieren. Damit soll nicht gesagt sein, daß
dies ohne Unterstützung der Polizei geschah... aber keine Polizei
vermag solche Massen zu steuern, wenn sie es nicht selbst tun.““
Es verdient erwähnt zu werden, daß in der Lenkung großer Mas-
sen die Sozialdemokratie schon im alten Staate Mustergültiges
geleistet hat, da wo ihr die Polizei freie Hand ließ. Aber doch eben,
mittels eines Ordnungsdienstes. Was dem deutschen Ich zu lernen
nötig wäre, ist die Fähigkeit, sich auch da, wo es in Massen auf-
tritt, so zu bewegen, daß eins die Bewegungsfreiheit des andern
möglichst wenig beeinträchtigt. Wer, nach Beendigung einer Schau,
der er beigewohnt hat, schnurgerade auf dem kürzesten Wege nach
Hause zu gelangen begehrt, ist für die Selbstregierung entschieden
noch nicht reif. Und wer Einrichtungen, die im öffentlichen Interesse
getroffen sind, nur achtet, weil ein danebenstehendes Schild ihn
mit Geldstrafen oder „im Nicht-Beitreibungs-Falle‘’ mit Haft nicht
unter so und so viel Tagen bedräut, der wird immer geneigt sein,
sich mit dem Beamten herumzuschimpfen, der ihn pflichtgemäß
auf eine Übertretung aufmerksam macht. Daß das Aufmerksam-
J
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