Full text: Das Ich und der Staat

IV. Das Jch als Masssenteilchen . 
Wenn der Zustand inneren Gleichgewichts erreicht ist, dann wird 
das Ich im Beamten nicht den Feind, sondern den Helfer bei der 
Erfüllung seiner staatsbürgerlichen Pflichten erblicken. Feindselig 
stand im alten Staate das Publikum, die Masse der Ichs, vor- 
nehmlich zu dem Teil der Beamtenschaft, dem die Aufrechterhaltung 
der öffentlichen Ordnung oblag, zur Polizei. Und nicht ohne Grund. 
Aber auch nicht ohne eigene Schuld. Wer in den Jahrzehnten vor 
dem Weltkriege das Verhalten des Publikums in schweizerischen 
od.r englischen Weltstädten zu beobachten Gelegenheit hatte, dem 
ist nichts so sehr aufgefallen, wie die fortgeschrittene Selbstzucht, 
sowohl der Massenteilchen wie der Massen, wenn sie sich in der 
Öffentlichkeit bewegten; das deutsche Publikum war demgegenüber 
gedrillt, aber nicht erzogen. Die Überlegenheit des englischen Pu- 
blikums ist schon dem alten Moltke aufgefallen. Im Jahre 1857 
schreibt er von einem Besuch in Manchester, wo er dem Einzug 
der Königin beiwohnte: „„Die Menge hielt sich selbst im Zaum. Die 
ist in der Kultur so weit fortgeschritten, daß sie begreift, daß die 
Ordnung ihr selbst nutzt. Man sieht, das Volk ist seit Jahrhunderten 
gewohnt, sich selbst zu regieren. Damit soll nicht gesagt sein, daß 
dies ohne Unterstützung der Polizei geschah... aber keine Polizei 
vermag solche Massen zu steuern, wenn sie es nicht selbst tun.““ 
Es verdient erwähnt zu werden, daß in der Lenkung großer Mas- 
sen die Sozialdemokratie schon im alten Staate Mustergültiges 
geleistet hat, da wo ihr die Polizei freie Hand ließ. Aber doch eben, 
mittels eines Ordnungsdienstes. Was dem deutschen Ich zu lernen 
nötig wäre, ist die Fähigkeit, sich auch da, wo es in Massen auf- 
tritt, so zu bewegen, daß eins die Bewegungsfreiheit des andern 
möglichst wenig beeinträchtigt. Wer, nach Beendigung einer Schau, 
der er beigewohnt hat, schnurgerade auf dem kürzesten Wege nach 
Hause zu gelangen begehrt, ist für die Selbstregierung entschieden 
noch nicht reif. Und wer Einrichtungen, die im öffentlichen Interesse 
getroffen sind, nur achtet, weil ein danebenstehendes Schild ihn 
mit Geldstrafen oder „im Nicht-Beitreibungs-Falle‘’ mit Haft nicht 
unter so und so viel Tagen bedräut, der wird immer geneigt sein, 
sich mit dem Beamten herumzuschimpfen, der ihn pflichtgemäß 
auf eine Übertretung aufmerksam macht. Daß das Aufmerksam- 
J 
.:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.