Full text : Das Ich und der Staat

IV. Das Jch als Massenteilchen
Machen am zweckmäßigsten in der Form des Anschnauzens geschähe,
 ist ein Aberglaube, den sich die andere Seite, die beamtete,
abzugewöhnen hat, soweit es noch nicht geschehen ist.
Am schwersten wird ein erträgliches Verhältnis zwischen dem
Massenteilchen Jch und den beamteten Organen des Staates da
zu pflegen sein, wo der Beamte dem Massenteilchen im Namen des
Staates ~ Geld abzufordern hat. Das Steuerzahlen ist in keinem
Land ein Vergnügen, am allerwenigsten aber in einem, das einen
verlorenen Krieg zu bezahlen hat. Nun vollends, wenn die Kriegsschuld
 von größenwahnsinnigen „Siegern“ so hoch getürmt worden
ist, daß sie, buchstäblich genommen, überhaupt nicht abgetragen
werden kann! Der Staat handelt weise, wenn er zu Steuerbeamten
nur Leute zuläßt, die ein besonderes Examen in gewinnenden Umgangsformen
 abgelegt haben.
Freilich, die Klage über „„Weltfremdheit““ der beamteten Organe
des Staates wird sobald nicht verstummen, wenn sie es je tun wird.
Die Gefahr, daß das Beamtentum zur lebensunkundigen, zur
lebensfeindlichen Bürokratie erstarre, lauerte im alten Staate hinter
der Auffassung, der gemäß der Beamte sich als Organ der Machthaber
 im Staate fühlte und auf dem Wege sich selbst in ein gewisses
 Herrentum gegenüber dem unbeamteten Massenteilchen Ich
hineinsteigerte. Die Gefahr ist aber mit der, vorerst einmal theoretischen
 Überwindung des „,„Obrigkeitsstaates‘“ noch nicht beseitigt.
Sie wird auch dann noch nicht als beseitigt gelten können, wenn das
durchschnittliche Massenteilchen Ich den Obrigkeitsstaat auch praktisch
 in sich überwunden hat und fest entschlossen ist, seine Pflichten
 dem Staate gegenüber freudig zu erfüllen, sich dafür aber auch
von den Organen des Staates nichts mehr gefallen zu lassen. Die
Gefahr liegt im Tempo und in der Vielgestaltigkeit des Lebens
von heute, das auch der Staat nur durch weitestgehende Arbeitsteilung
 bewältigen kann. Arbeitsteilung aber macht einseitig, und
der Staat muß seine Organe zur Einseitigkeit zwingen, wenn er
will, daß sie ihm leisten, was er von ihnen verlangen muß. Das
Staatsbeamtentum wird also immer der Gefahr ausgesetzt bleiben,
durch einseitige Berufausbildung in eine weltfremde Erstarrung
hineingetrieben zu werden, der nur dadurch einigermaßen entgegen-§Z4


            
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