Form der einzelnen Aufzeichnungen „rd
von Zeit und Mühe für alle Benutzer solcher Separatabzüge gegenüber
der buchhändlerischen Berechnung und Bequemlichkeit den Ausschlag
geben müßte,
Aus praktischen Rücksichten würde es auch zu empfehlen sein,
daß die Seitenzählung des Originals bei diesen Sonderabdrücken unverändert
beibehalten würde. Wenigstens dürfte man erwarten, daß
bei einer neuen Paginierung auch die im Verlauf der Arbeit vorkommenden
Verweise auf frühere Abschnitte derselben nach der neuen
Seitenzählung berichtigt werden. Der sprichwörtliche Mangel an praktischem
Sinn bei den Jüngern der Wissenschaft brauchte doch durch
solche leider nicht ganz seltene Monstra gemischter Seitenzählung nicht
immer wieder bestätigt zu werden.
W. Str[eitberg] berichtet im „Anzeiger f, indogerm. Sprach- und
Altertumskunde“ (Indogerm. Forschungen) 18 (1905—6) 88 über einen
Artikel von Karl Brugmann in: Beilage z. Allg. Ztg. n. 156 v. 9. Juli
1905, der die eigene Seitenzählung der Sonderabdrücke (ohne Angabe
der Seitenzählung des Originals) mit Recht als „eine typographische
Torheit“ bezeichnet, und verweist auf ein ähnliches Urteil von Charles
Lanman in: The Nation v. 2. Nov. 1905.
6. Eine andere notwendigere Forderung ist bei allen
Aufzeichnungen und sonstigen Bestandteilen der Stoffsamm-Jung
zu beachten. Sie verlangt, daß jede Notiz und jeder
Ausschnitt und alle übrigen Teile mit einem Schlagwort
versehen werden.
Die unbedingte Notwendigkeit dieser Forderung liegt
auf der Hand. Übersicht und Ordnung und damit Nutzen
und Brauchbarkeit der Kollektaneen hängen zum guten Teile
von den Stichworten ab. Die Wahl kann zuweilen Schwierigkeiten
bereiten, zumal wenn man die eigene Aufgabe
noch nicht klar und bestimmt erfaßt hat und ein Gegenstand
sich nach verschiedenen Rücksichten hin verwenden
läßt. Es wird stets vor allem darauf ankommen, den
Hauptinhalt des Gegenstandes oder wenigstens den Hauptpunkt,
der mit Rücksicht auf das eigene Thema am
meisten in Betracht kommt, im Stichwort klar zum Ausdruck
zu bringen.
Für die Praxis ist die genauere Bestimmung des Verfahrens
ganz von der allgemeinen Einrichtung und Ordnung
der Stoffsammlung abhängig.
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