welche in der Vermehrung des Grundkapitals eine entsprechende
Vermehrung des Barvorrats erblickt, zurückgewiesen haben, kommen
wir nun zu der Frage, was in Wirklichkeit die Bedeutung und die
Wirkung einer Kapitalerhöhung der Reichsbank sein würde. Wir
setzen bei der Untersuchung dieser Frage voraus, daß die der Reichs
bank durch eine Kapitalvermehrung neu zufließenden Mittel nicht in
Effekten festgelegt, sondern entsprechend der bisherigen Praxis der
Neichsbank als Betriebsfonds behandelt werden würden.
tt) Die Bedeutung des Verhältnisses zwischen den eigenen Mitteln
und den täglich fälligen Verbindlichkeiten einer Notenbank.
Die Passiva einer Notenbank bestehen zunr weitaus größten
Teil aus zwei gänzlich verschiedenen Posten: aus Roten und andern
täglich fälligen Verbindlichkeiten, deren Honorierung von der Bank
in jedem Augenblick verlangt werdeil kann, unb aus den eignen
Mitteln der Bank, Grundkapital unb Reservefonds, welche überhaupt
nicht zurückgezogen werden können. Da die Natur der Aktiven
der Ratllr der Passiven entsprechen muß, wird die Bank um
so strenger auf die äußerste Liquidität ihrer Anlage sehen müssen,
je größer der Raum ist, welchen unter den zur Kreditgewährung ver
wendeten Passiven die täglich fälligen Verbindlichkeiten einnehmen;
andererseits kann eilte Notenbank dem Kreditbegehr um so weiter ent-
gegeltkollttnen, je größer der Raum ist, ben ihre eignen unkündbaren
Mittel unter den zur Kreditgewährllllg verweildeten Passiven ein
nehmen. Eine Notenbank, welche ihre eignen Mittel als Betriebs
fonds verwendet, sann demnach unter sonst gleichen Umständen gegen
über den alt sie heraittretenden Kreditaitsprücheit liberaler sein, als
eine Noteitbank, welche ihre eignen Mittel lediglich als Sicherheits
fonds betrachtet unb sie in Effekten anlegt; unb eine Bank mit
größerent Grlntdkapital sann liberaler sein, als eine Baltk mit klei-
nerem Grultdkapital.
Bei der Reichsbank hat sich nun seit ihrer Begrüitdung das
Verhältnis zwischen ihreit eignen Mitteilt unb den täglich fälligen
Verbindlichkeiten wesentlich verschoben. Währeitd ihre eignen Mittel
auf der einen Seite durch die Vermehrultg des Reservefonds bis zu
seiner gesetzlicheit Höhe (30 Millionen Mark) eine kleine Vermehrung
erfahren Haben, hat der hier allein in Betracht kolnmende Teil der
selben, der Teil, welcher zur Kreditgewähruitg verweitdet werden
kann, dllrch die immer mehr anwachsenden Jnvestiertmgeit in Im
mobilien eine Verminderung erfahrelt. Dagegeit finb die täglich