10 Die Anfänge der seminaristischen Bildung in den alten Schulen
4. Über die Verfassung der Akademie bemerkt
B. Duhr: „In der Leitung der Akademie ist das monarchische
und das demokratische Prinzip vereinigt. Der Rektor des
Kollegs wählt aus den Professoren oder den übrigen Patres
den Vorsitzenden oder Moderator, die Mitglieder aber wählen
alle drei bis vier Monate mit geheimen Stimmzetteln und
durch Stimmenmehrheit den Magistrat der Akademie, näm-
lich den Rektor, seine zwei Räte und den Sekretär, auch
andere Würdenträger, wenn die große Zahl der Mitglieder
es nötig machen sollte“ (aaO. 129).
5. Als Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles
stehen der alten Akademie mehr oder weniger sämtliche
Übungen des modernen Seminars zur Verfügung. Mochte
auch nach der alten Ratio studiorum von 1599 das Haupt-
gewicht in den gewöhnlichen Sitzungen auf die Wieder-
holung, Aneignung und Vertiefung des in der Schule vor-
getragenen Stoffes gelegt werden, so boten doch auch diese
alten Bestimmungen in der Erörterung von wissenschaft-
lichen Fragen, bei den feierlichen akademischen Akten und
in der öffentlichen Verteidigung von Thesen ein weites
Feld für die Förderung und Entfaltung der Selbsttätigkeit
bei den Studierenden. Die neue Studienordnung von 1832
legte noch mehr Nachdruck auf diese Ausbildung des
eigenen Schaffens bei den Akademikern, indem sie an
Stelle der regelmäßigen Wiederholungen als Hauptübung
der Akademie die sogenannten Vorlesungen bestimmte. Es
sind darunter eigentliche Seminararbeiten verstanden, die
von den Mitgliedern in den Sitzungen vorgelesen werden.
Die anschließende Diskussion bietet allen Akademikern Ge-
legenheit, ihre Bemerkungen über die behandelte wissen-
schaftliche Frage vorzulegen und Einwürfe gegen die vor-
getragene Meinung zu erheben. Außerdem wird auch nach
der neuen Ordnung durch feierliche akademische Akte und
halböffentliche oder öffentliche Sitzungen in Gegenwart
eines größeren Auditoriums noch mehr Gelegenheit zur
Selbsttätigkeit und zum öffentlichen Auftreten geboten.