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in Rotterdam festzuhalten; es gelang aber nicht; er siedelte 1655
nach Dordrecht über!). Hier zog ihn wohl namentlich die
Rheinfahrt und der alte Stapel an. Rotterdam hat durch den Weg-
zug der Adventurers offenbar kaum gelitten; der englische Handel
ging seinen Gang weiter; und Rotterdam wurde nun die Stadt
der Interlopers, deren Betrieb allerdings durch die Seekriege stark
geschädigt wurde. Dordrecht hatte zunächst, gerade wie früher
Rotterdam, das mit den Adventurers geschlossene Konkordat gegen
die Staaten von Holland, in denen nun Rotterdam der Führer
der Opposition war, zu verteidigen; doch wurde Dordrecht milder
behandelt als früher Rotterdam. Beinahe 10 Jahre, 1655—1665,
blieb der Court in Dordrecht im Besitz aller wichtigen Vorrechte?).
Doch hatte die wirtschaftliche Bedeutung des Court bereits stark
abgenommen, und er führte ein ziemlich stilles Dasein. Als nach
dem zweiten englischen Kriege Dordrecht sich bemühte, die Octrois
und Freiheiten für die Engländer wieder zu erlangen, beruhigte
sich die Stadt schnell, als die Staaten von Holland und die General-
staaten Schwierigkeiten machten; der Aufenthalt des Court galt
nicht mehr als eine wesentliche Frage. Völlig gegenstandslos wurde
seine Stellung, als die Generalstaaten und die Staaten von Holland
1668 alle Befreiungen von allgemeinen und provinziellen Abgaben
aufhoben; damit war den Adventurers ihre Stellung als bevor-
rechtete Handelskörperschaft in den Niederlanden entzogen. Sie
blieben zwar noch in Dordrecht, aber als private Kaufleute, die
ihre eigene Organisation beibehielten. Das Monopol der Ausfuhr
von Wollmanufakturen nach den Niederlanden und Deutschland
nahm ihnen schließlich ein englisches Gesetz von 1688, das jene
Ausfuhr jedermann freigab, außer den von einigen Handelsgesell-
schaften genossenen Vorrechten. Außerdem verschärften jetzt die
Generalstaaten und Holland die früheren Verteidigungsmaßregeln,
namentlich das Verbot der Einfuhr bearbeiteter Tuche von 1614.
An die Stelle der Adventurers traten die Interlopers, die
viel freier in ihren Bewegungen und nicht durch Oktrois und andere
Bestimmungen gebunden waren. Allerdings kümmerten sie sich
auch wenig um jene niederländischen Verbote; sie führten Tuche
jeder Art ein; und ihre Wirksamkeit hat mit zu dem schnellen
te Lintum, S. 1099|ff.
2) teLlintum;, S. 208 ff
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