Full text: Wissenschaftliches Arbeiten

Erhaltung und Unverfälschtheit des Textes 267 
Umstände kann ein kritisch geschultes und geschärftes Auge 
die Verbindung von bekannten vorliegenden Tatsachen mit 
anderen noch unbekannten erkennen und daraus die ange- 
messenere Berichtigung eines fehlerhaften Textes erschließen. 
So kann eine Konjektur von der Ursache auf eine noch 
nicht bekannte Wirkung, oder umgekehrt von einer be- 
kannten Wirkung auf eine unbekannte Ursache schließen, 
oder auch für die Erkenntnis von unbekannten Umständen 
einer Tatsache sich auf die Analogie mit einer anderen 
ähnlichen Tatsache stützen. Die Hypothese selbst macht 
natürlich die angenommene Tatsache noch nicht zur Wirk- 
lichkeit. Sie kann aber eine Brücke zu neuen Erkennt- 
nissen schlagen und den Weg bahnen, um aus dem Be- 
reich der bekannten Tatsachen hinreichende Beweise für 
die Wahrscheinlichkeit oder Sicherheit der angenommenen 
Tatsache zu finden, Insbesondere soll sie in bezug auf 
einen fehlerhaften Text nicht bloß eine Korrektur vor- 
schlagen, sondern auch die Ursachen des Fehlers möglichst 
erklären und die Gründe für die Berichtigung vorlegen. 
Erst wenn diese Beweise als feste Stütze zur Konjektur 
hinzutreten, verliert sie ihren rein hypothetischen Charakter 
und kann je nach ihrem größeren oder geringeren Wahr- 
heitsgehalt Anspruch auf Beachtung und Annahme erheben. 
Über die Konjektur vgl. Ch, de Smedt, Principes de la eritique 
historique 238—62 und die von ihm zitierte Schrift von Ernest Na- 
ville, La logique de l’ hypothese. Paris 1880. Beispiele guter Konjek- 
tur-Berichtigungen bieten James Gow und Salomon Reinach, Minerva‘ 
(Paris 1907) 60—4 (Franz. Bearb. 130), — Wir müssen hier darauf 
verzichten, dem Wunsch H. Schrörs entsprechend ausführlicher auf 
die Hypothese und Konjektur einzugehen. 
Mit Recht wird aber immer wieder vor den Gefahren einer un- 
besonnenen und unbescheidenen Konjekturalkritik gewarnt, die das 
Wahre vom Spitzfindigen nicht unterscheiden kann und die eigenen 
willkürlichen Einfälle als notwendige und einzig wahre Berichtigungen 
ansieht, Mit Rücksicht auf abschreckende Beispiele dieser verkehrten 
Richtung auf dem Gebiete der altklassischen Philologie bemerkt August 
Boeckh: „Eine solche Bearbeitung der alten klassischen Schriften ist 
eine Art Verbrechen, eine Nichtachtung fremden Eigentums, ein frevel- 
hafter Eingriff in fremde Individualität. Die Athener haben auf An- 
trag des Redners Lykurgos verboten, die Tragiker zu Ve man 
DA
	        
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