Erhaltung und Unverfälschtheit des Textes 267
Umstände kann ein kritisch geschultes und geschärftes Auge
die Verbindung von bekannten vorliegenden Tatsachen mit
anderen noch unbekannten erkennen und daraus die ange-
messenere Berichtigung eines fehlerhaften Textes erschließen.
So kann eine Konjektur von der Ursache auf eine noch
nicht bekannte Wirkung, oder umgekehrt von einer be-
kannten Wirkung auf eine unbekannte Ursache schließen,
oder auch für die Erkenntnis von unbekannten Umständen
einer Tatsache sich auf die Analogie mit einer anderen
ähnlichen Tatsache stützen. Die Hypothese selbst macht
natürlich die angenommene Tatsache noch nicht zur Wirk-
lichkeit. Sie kann aber eine Brücke zu neuen Erkennt-
nissen schlagen und den Weg bahnen, um aus dem Be-
reich der bekannten Tatsachen hinreichende Beweise für
die Wahrscheinlichkeit oder Sicherheit der angenommenen
Tatsache zu finden, Insbesondere soll sie in bezug auf
einen fehlerhaften Text nicht bloß eine Korrektur vor-
schlagen, sondern auch die Ursachen des Fehlers möglichst
erklären und die Gründe für die Berichtigung vorlegen.
Erst wenn diese Beweise als feste Stütze zur Konjektur
hinzutreten, verliert sie ihren rein hypothetischen Charakter
und kann je nach ihrem größeren oder geringeren Wahr-
heitsgehalt Anspruch auf Beachtung und Annahme erheben.
Über die Konjektur vgl. Ch, de Smedt, Principes de la eritique
historique 238—62 und die von ihm zitierte Schrift von Ernest Na-
ville, La logique de l’ hypothese. Paris 1880. Beispiele guter Konjek-
tur-Berichtigungen bieten James Gow und Salomon Reinach, Minerva‘
(Paris 1907) 60—4 (Franz. Bearb. 130), — Wir müssen hier darauf
verzichten, dem Wunsch H. Schrörs entsprechend ausführlicher auf
die Hypothese und Konjektur einzugehen.
Mit Recht wird aber immer wieder vor den Gefahren einer un-
besonnenen und unbescheidenen Konjekturalkritik gewarnt, die das
Wahre vom Spitzfindigen nicht unterscheiden kann und die eigenen
willkürlichen Einfälle als notwendige und einzig wahre Berichtigungen
ansieht, Mit Rücksicht auf abschreckende Beispiele dieser verkehrten
Richtung auf dem Gebiete der altklassischen Philologie bemerkt August
Boeckh: „Eine solche Bearbeitung der alten klassischen Schriften ist
eine Art Verbrechen, eine Nichtachtung fremden Eigentums, ein frevel-
hafter Eingriff in fremde Individualität. Die Athener haben auf An-
trag des Redners Lykurgos verboten, die Tragiker zu Ve man
DA