Full text: Wissenschaftliches Arbeiten

Fachwissenschaftliche Seminare 
Sie haben den Zweck, die Lehramtskandidaten für ihre 
spätere Berufstätigkeit in geeigneter Weise vorzubereiten. 
Sie werden von der Studienordnung zwar auch als eine 
Art von Akademie bezeichnet, führten aber, wie aus an- 
deren Nachrichten hervorgeht, auch den Namen eines 
Seminariums. 
5. Die Ratio studiorum redet von denselben in der 
30. Regel des Provinzials und in der 9. des Rektors. Die 
erste lautet: „Und damit sie [die Kandidaten] ihr Lehramt 
mit desto besserer Vorbildung antreten, ist es besonders 
notwendig, daß sie in Privatakademien hiezu vorgeübt 
werden. Dem Rektor wird daher die genaue Ausführung 
der Vorschrift seiner 9. Regel sehr empfohlen“. In dieser 
9. Regel des Rektors heißt es: „Damit die jungen Lehrer 
der unteren Klassen ihr Amt nicht ohne eine praktische 
Vorbildung antreten, soll der Rektor des Kollegs, aus dem 
die Lehrer der Humaniora und der Grammatik gewöhnlich 
genommen werden, einen sehr erfahrenen Schulmann aus- 
wählen; bei diesem sollen sich gegen Ende ihrer Studien 
die künftigen Lehrer wöchentlich dreimal eine Stunde lang 
einfinden, damit sie gegenseitig durch Vorlesen, Diktieren, 
Schreiben, Korrigieren und andere Arbeiten eines tüchtigen 
Lehrers zu ihrem neuen Schulberufe vorgebildet werden“). 
6. Wie man sieht, haben die hier ins Auge gefaßten 
Übungen den Zweck, den Kandidaten des Lehramtes außer 
der im gewöhnlichen Unterricht und in den verschiedenen 
Akademien erlangten wissenschaftlichen Vorbildung auch 
die notwendige praktische und formelle Schulung für ihren 
Beruf zu bieten. Es lag nahe, die beiden Arten dieser 
vorbereitenden Übungen miteinander zu vereinigen, und so 
wurden schon vor der Veröffentlichung der Studienordnung 
von 1599 philologische Seminare ins Leben gerufen, welche 
ausschließlich oder doch hauptsächlich für die wissenschaft- 
liche und praktische Heranbildung der Lehramtskandidaten 
bestimmt waren. 
*) @. M. Pachtler, Ratio studiorum 2, 262 f. 270 f. 
13
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.