Fachwissenschaftliche Seminare
Sie haben den Zweck, die Lehramtskandidaten für ihre
spätere Berufstätigkeit in geeigneter Weise vorzubereiten.
Sie werden von der Studienordnung zwar auch als eine
Art von Akademie bezeichnet, führten aber, wie aus an-
deren Nachrichten hervorgeht, auch den Namen eines
Seminariums.
5. Die Ratio studiorum redet von denselben in der
30. Regel des Provinzials und in der 9. des Rektors. Die
erste lautet: „Und damit sie [die Kandidaten] ihr Lehramt
mit desto besserer Vorbildung antreten, ist es besonders
notwendig, daß sie in Privatakademien hiezu vorgeübt
werden. Dem Rektor wird daher die genaue Ausführung
der Vorschrift seiner 9. Regel sehr empfohlen“. In dieser
9. Regel des Rektors heißt es: „Damit die jungen Lehrer
der unteren Klassen ihr Amt nicht ohne eine praktische
Vorbildung antreten, soll der Rektor des Kollegs, aus dem
die Lehrer der Humaniora und der Grammatik gewöhnlich
genommen werden, einen sehr erfahrenen Schulmann aus-
wählen; bei diesem sollen sich gegen Ende ihrer Studien
die künftigen Lehrer wöchentlich dreimal eine Stunde lang
einfinden, damit sie gegenseitig durch Vorlesen, Diktieren,
Schreiben, Korrigieren und andere Arbeiten eines tüchtigen
Lehrers zu ihrem neuen Schulberufe vorgebildet werden“).
6. Wie man sieht, haben die hier ins Auge gefaßten
Übungen den Zweck, den Kandidaten des Lehramtes außer
der im gewöhnlichen Unterricht und in den verschiedenen
Akademien erlangten wissenschaftlichen Vorbildung auch
die notwendige praktische und formelle Schulung für ihren
Beruf zu bieten. Es lag nahe, die beiden Arten dieser
vorbereitenden Übungen miteinander zu vereinigen, und so
wurden schon vor der Veröffentlichung der Studienordnung
von 1599 philologische Seminare ins Leben gerufen, welche
ausschließlich oder doch hauptsächlich für die wissenschaft-
liche und praktische Heranbildung der Lehramtskandidaten
bestimmt waren.
*) @. M. Pachtler, Ratio studiorum 2, 262 f. 270 f.
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