Die Anmerkungen in Textausgaben 235
b) auf die Zeugnisse (festimonia) d.h. die Zitate,
Anspielungen, Nachahmungen, die sich in späteren Schriften
in bezug auf den Text finden.
c) auf die Parallelstellen, die mit dem Text in
sprachlicher oder sachlicher Hinsicht sich berühren und
daher zu seinem Verständnis beitragen können. Mäßigung
in der Anführung solcher Stellen ist ratsam, zumal wenn
diese sich schon anderswo ausführlich gesammelt finden.
Der reichhaltige und wertvolle Schatz von Paralleltexten, den
J. G. Wettstein in den zwei Folianten seiner Textausgabe
des griechischen Neuen Testamentes gesammelt hat, braucht
nicht nochmals in einer Textausgabe seinen Platz zu erhalten.
d) auf die neuere Literatur, die für das Verständ-
nis des Textes von Nutzen sein kann. In der Beschränkung
wird sich auch hier der Meister zeigen.
e) auf die Erläuterung von dunklen und
schwer verständlichen Stellen, soweit dies mit
dem Charakter und Zweck der Ausgabe vereinbar ist.
Es empfiehlt sich, von diesen fünf Gruppen die beiden
ersten, nämlich die Quellen und Zeugnisse, in getrennten
Absätzen zu behandeln; die drei letzten können leichter
zusammengestellt werden, da sie alle drei unmittelbarer
der Erleichterung des Verständnisses des Textes dienen
sollen. Deshalb können sie auch bei Ausgaben, die nur
die kritische Wiedergabe eines Textes bezwecken, leichter
ausgelassen werden.
A. Die textkritischen Anmerkungen sollen die
Lesarten der verschiedenen Textzeugen geordnet als ap-
paratus critieus vorlegen. Für diesen textkritischen Apparat
ist zu beachten:
a) die Wahl der Siglen für die Textzeugen,
Soweit es möglich ist, wird man die üblichen Bezeichnungen
beibehalten müssen. Wo man selbst neue Siglen zu be-
stimmen hat, nehme man a) für die Handschriften in
der Regel die Buchstaben des großen lateinischen Alpha-
betes und suche, soweit es angeht, durch die Wahl des
Buchstabens das Gedächtnis auf die Handschrift hinzu-
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