Die Honorarfrage 205
sichten in Erwägung gezogen werden, über die Autor und
Verleger sich zu ‚einigen haben.
9. Ein anderer Irrtum wäre es, wenn der Verfasser sein
Honorar nach dem inneren Wert seiner Schrift bemessen
wollte. Er kennt denselben natürlich am besten und wird
ihn auch recht hoch anschlagen. Aber je wissenschaft-
licher seine Arbeit ist, desto kleiner wird auch nicht selten
der Kreis sein, auf den der Verleger für die Abnahme des
Buches rechnen kann. Da zugleich die Herstellungskosten
bei streng wissenschaftlichen Arbeiten oft erheblich teurer
zu stehen kommen als bei anderen Büchern, so ist es
nicht zu verwundern, daß das Honorar nicht selten im um-
gekehrten Verhältnis zum wissenschaftlichen Wert einer
Arbeit steht.
Der „Allgemeine Schriftsteller-Verein“ (Sitz Berlin) bemerkt in
einem Rundschreiben über wissenschaftliche Honorare (ohne Datum)
folgendes: „Es ist ja allgemein bekannt, daß die Honorare für wissen-
schaftliche Arbeiten, sei es im Zeitschriften-, sei es im Buchverlag,
verglichen ‚mit den Honoraren für nichtwissenschaftliche Arbeiten außer-
ordentlich gering sind. Wenn nun auch von den Verlegern eingewandt
wird, daß ihre Erträgnisse aus wissenschaftlichen Zeitschriften ‚und
Büchern nur klein sind, so mag das teilweise zutreffen, aber sicher
nicht immer, und gerade der Reichtum der meisten wissenschaftlichen
Verleger spricht gegen diese Angabe, wie überhaupt der wissenschaft-
liche Verlag weit risikoloser ist als jeder andere.“
In wieweit die lobenswerten Bemühungen des Vereines, in diesen
Verhältnissen Wandel zu schaffen, von Erfolg begleitet waren, ist mir
nicht bekannt,
3. Die Bemessung der Höhe des Honorars kann auf ver-
schiedene Weise ‚geschehen. Sehr häufig wird ein be-
stimmter Betrag für jeden einzelnen Bogen vereinbart, zB.
90 oder 30 Mark oder Kronen pro Bogen; oder es wird ein
Teilbetrag des festgesetzten Netto- oder des Ladenpreises
für jedes Exemplar dafür bestimmt, zB. ein Fünftel oder
ein Sechstel oder ein Siebtel; oder es wird für die ganze
Auflage zusammen zB. der hundertfache Betrag des Netto-
oder des Ladenpreises eines Exemplares gezahlt. Die letztere
Art stimmt schließlich überein mit der anderen Weise, eine
feste Summe als Honorarbetrag für die Schrift zu bestimmen.
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