Full text: Wissenschaftliches Arbeiten

- Autor und Verleger 
versteht sich aber von selbst, daß der Preis umso niedriger 
gestellt werden kann, je einfacher der Druck, das Papier und 
die übrige Ausstattung, je geringer das Honorar, je höher die 
Auflage, je sicherer der baldige Absatz des Buches ist. 
Leider ist es ebendeshalb mit den wissenschaftlichen 
Werken im allgemeinen recht übel bestellt. Der Druck ist 
oft ziemlich kompliziert, die Ausstattung muß gut sein, die 
Auflage bleibt in der Regel klein und der zu erwartende 
Absatz ist oft recht gering. So ist es nicht zu verwundern, 
daß der Preis dieser Werke ziemlich hoch sein muß. 
Trotzdem wird man den oft gehörten Klagen über die 
exorbitanten Preise wissenschaftlicher Werke, namentlich 
in gewissen Verlagshandlungen, nicht jede Berechtigung 
absprechen können. 
Ein Beispiel kann die große Verschiedenheit der Preislage bei un- 
gefähr gleichen Voraussetzungen erläutern: Die „Alttestamentlichen 
Abhandlungen“ und „Neutestamentlichen Abhandlungen“ im Verlage 
der Aschendorffschen Buchhandlung in Münster i. W. werden per Bogen 
mit 40 Pfennig = 48 Heller berechnet; die mehr populären „Biblischen 
Zeitfragen“ im gleichen Verlage mit 16 Pfennig == 20 Heller; die „Ver- 
öffentlichungen des biblisch-patristischen Seminars zu Innsbruck“ im 
Verlage von Felizian Rauch in Innsbruck, als deren erste Nummer die 
erste Auflage dieses Buches erschien, mit 12 Heller == 10 Pfennig. 
91. Verlagskontrakt. Über die genannten und 
etwa sonst noch notwendigen Punkte wird zwischen Autor 
und Verleger vor dem Beginn des Druckes ein Verlagskon- 
trakt geschlossen. Heinrich Keiter gibt in seinen „Prak- 
tischen Winken“ den folgenden Entwurf eines solchen Ver- 
trages (S. 34—6): 
„Zwischen . ... als Verfasser des $ 1 erwähnten Buches einer- 
seits und .... als Verleger desselben andererseits ist am heutigen 
Tage nachstehender für beide Teile und deren Rechtsnachfolger gültiger 
Verlagskontrakt abgeschlossen worden, 
$1..-.. überläßt .... das Verlagsrecht des von ibm unter 
dem Titel: .... verfaßten [oder: zu verfassenden] Werkes für die 
erste und alle nachfolgenden Auflagen. Die Verlagsbuchhandlung ist 
berechtigt jede Auflage in der Höhe von .... Exemplaren herstellen 
zu lassen, außerdem ... . (Rezensions- und) Freiexemplare über die 
honorarpflichtige Auflage hinaus honorarfrei drucken zu lassen, 
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