Drucklegung und Korrektur
Fünfundzwanzigstes Kapitel
Drucklegung und Korrektur
92. Format, Papier und Satz. Für die Druck-
legung des Manuskriptes müssen Autor und Verleger, wie
bereits erwähnt, zunächst die dem Buche zu gebende Aus-
stattung vereinbaren. Es gehört dazu vor allem die Be-
stimmung von Format, Papier und Satz.
1. Im allgemeinen ist zuerst an die praktische Regel
zu erinnern, die schon früher (S. 301) kurz erwähnt wurde,
daß der Autor sich die Entscheidung über die verschiede-
nen Punkte der Ausstattung seines Werkes am leichtesten
machen wird, wenn er, unter Berücksichtigung des fach-
männischen Rates seines Verlegers, ein Druckwerk zum
Muster nimmt, das seinen Wünschen und Anforderungen
am besten entspricht.
9. Die Bezeichnung des Formates wird eigentlich nur
durch die Zahl der Druckseiten bestimmt, die auf einen
Bogen gehen. Es heißt Folio, wenn ein Bogen 4 Seiten
umfaßt; Quart bei 8, Oktav bei 16, Duodez bei 24,
Sedez bei 32 Seiten. Häufig denkt man aber bei diesen
Formatbezeichnungen mehr an die herkömmliche Größe
eines solchen Buches als. an die Zahl der Druckseiten eines
Bogens. In größeren Bibliotheksbetrieben ist dann diese
Größe aus praktischen Rücksichten auch genau nach Zenti-
metern bestimmt worden. Doch bleibt eine derartige Bestim-
mung naturgemäß nur eine konventionelle und willkürliche.
- Für wissenschaftliche Veröffentlichungen kommt am
meisten das Oktavformat in seinen verschiedenen Abstu-
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