a Seminarstatuten
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Als Hauptmittel zur Erreichung des Zweckes dienen
die praktischen Übungen im Seminar, welche teils in münd-
lichen Vorträgen und Erörterungen, Interpretation von Texten,
Besprechungen neuer literarischer Erscheinungen, Disputa-
tionen usw., teils in schriftlichen Arbeiten bestehen.
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Ferner dienen dem gleichen Zwecke die theoretischen
Anleitungen seitens des Seminarleiters, die sich an die
praktischen Übungen anschließen und namentlich auf die
wissenschaftliche Methode beim Arbeiten Rücksicht nehmen.
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Mit dem Seminar ist eine Handbibliothek verbunden
nebst Lehrmittelsammlung, die in ebensoviele selbständige
Abteilungen als das Gesamtseminar- zerfällt.
Il. Organisation
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Das Seminar besteht aus mehreren Abteilungen, welche
in ihrer näheren inneren Organisation und in ihrem spe-
zifischen Betriebe selbständig sind.
Die Errichtung einer neuen Abteilung kann nach Maß-
gabe des Bedürfnisses mit Genehmigung des Ministeriums
für Kultus und Unterricht erfolgen.
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Zur Leitung der einzelnen Abteilungen sind die je-
weiligen Fachprofessoren berufen; unter mehreren Profes-
soren desselben Faches wird einem durch Beschluß des
Professorenkollegiums die Leitung übertragen.
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Die Leiter der einzelnen Abteilungen können zu ihrer
Unterstützung aus den Mitgliedern einen Kustos ernennen.!)
!) Der Zusatz des Entwurfes: „der eine den Mitteln des Seminars
angemessene Vergütung erhält“, der den Seminarstatuten der juridischen
Fakultät zu Innsbruck entnommen war, .wurde vom. Ministerium ge-
stricehen.
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