Full text: Wissenschaftliches Arbeiten

a Seminarstatuten 
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Als Hauptmittel zur Erreichung des Zweckes dienen 
die praktischen Übungen im Seminar, welche teils in münd- 
lichen Vorträgen und Erörterungen, Interpretation von Texten, 
Besprechungen neuer literarischer Erscheinungen, Disputa- 
tionen usw., teils in schriftlichen Arbeiten bestehen. 
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Ferner dienen dem gleichen Zwecke die theoretischen 
Anleitungen seitens des Seminarleiters, die sich an die 
praktischen Übungen anschließen und namentlich auf die 
wissenschaftliche Methode beim Arbeiten Rücksicht nehmen. 
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Mit dem Seminar ist eine Handbibliothek verbunden 
nebst Lehrmittelsammlung, die in ebensoviele selbständige 
Abteilungen als das Gesamtseminar- zerfällt. 
Il. Organisation 
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Das Seminar besteht aus mehreren Abteilungen, welche 
in ihrer näheren inneren Organisation und in ihrem spe- 
zifischen Betriebe selbständig sind. 
Die Errichtung einer neuen Abteilung kann nach Maß- 
gabe des Bedürfnisses mit Genehmigung des Ministeriums 
für Kultus und Unterricht erfolgen. 
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Zur Leitung der einzelnen Abteilungen sind die je- 
weiligen Fachprofessoren berufen; unter mehreren Profes- 
soren desselben Faches wird einem durch Beschluß des 
Professorenkollegiums die Leitung übertragen. 
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Die Leiter der einzelnen Abteilungen können zu ihrer 
Unterstützung aus den Mitgliedern einen Kustos ernennen.!) 
!) Der Zusatz des Entwurfes: „der eine den Mitteln des Seminars 
angemessene Vergütung erhält“, der den Seminarstatuten der juridischen 
Fakultät zu Innsbruck entnommen war, .wurde vom. Ministerium ge- 
stricehen. 
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