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wurde der Antrag im Jahre 1919 (Drucksache Nr. 1007) der ver-
fasîunggebenden Preußischen Landesversammlung vorgelegt und am
24. 10. 1919 angenommen. Die Frucht der anschließenden Beratungen
war dann das Preußische Gesetz betreffend die öffentliche Krüppel-
fürsorge vom 6. 5. 1920.
Zusammenfassend können wir feststellen, daß wir es bei der
Krüppelfürsorge mit einem relativ jungen Zweig am Baum des Für-
sorgewesens zu tun haben. Die Geschichte derselben reicht noch nicht
ein Jahrhundert zurück. Aber in dieser Zeit ist zunächst von privater
Seite auf dem Gebiete außerordentlich viel gearbeitet worden, bis
dann um die Jahrhundertwende weitere Kreise sich dafür zu interes-
sieren begannen. Das Preußische Krüppelfürsorgegeseß bildet nun-
mehr eine Grundlage, auf der ein erweiterter Bau systematisch durch-
geführter Fürsorge errichtet werden kann.
§
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