Full text: Neuzeitliche Krüppelfürsorge

Die Tätigkeit der Stadt- und Landkreise auf dem Gebiete der 
offenen Fürsorge ist in erster Linie organisatorischer Art. Es ist jedoch 
mit Befriedigung festzustellen, daß sehr viele Stadt- und Landkreise 
die ambulante Behandlung in ihren Aufgabentreis eingestellt haben. 
Ich denke hier in erster Linie an die sogenannten ambulanten Be- 
handlungsstellen, die besonders geeignet sind, Fälle leichterer Art 
schnell und billig der Heilung oder Besserung zuzuführen. Es empfiehlt 
sich deshalb, daß überall dort, wo die Möglichkeit zur Einrichtung einer 
ambulanten Behandlungsstelle vorhanden ist, ihre Einrichtung er- 
folgt. Besonders in den dichtbevölkerten Gegenden des Industriege- 
bietes ist es ratsam, daß die Krüppelfürsorgestelle zu einer ambulanten 
Behandlungsstelle ausgebaut wird. Dieses ist umso mehr nötig, weil 
der Landesfürsorgeverband diejenigen Krüppel, die nur für eine am- 
bulante Behandlung in Frage kommen, nicht in seine Anstalten auf- 
nehmen kann. Einmal reichen hierfür die vorhandenen Plätze nicht 
aus, und ferner sind die Kosten der ambulanten Behandlung billiger 
als die hohen Aufwendungen der Anstaltspflege. 
Einen erfreulichen Aufschwung hat gerade in den letzten Jahren 
das orthopädische Schulturnen genommen. Das orthopädische Schul- 
turnen beweist sich als ein besonders gutes Mittel, der Verkrüppelung 
vorzubeugen und die Kosten der Krüppelfürssorge herabzumindern. Auf 
Veranlassung der Provinz sind deshalb in jedem Regierungsbezirke 
Kurse für Schulärzte und Lehrpersonen zum Zwecke der Ausbildung 
im orthopädischen Turnen eingerichtet worden. Das große Interesse 
für die Ausbildungskurse läßt erwarten, daß das orthopädische Schul- 
turnen in der Provinz durch eine allgemeine Anwendung bei unserer 
Jugend segensreich wirken wird. 
Ein wichtiger Punkt in der Krüppelfürsorge ist die Kostenfrage, 
weil die Kosten dieses Fürsorgezweiges infolge der besonderen Schwie- 
rigkeiten des Aufgabentreises recht hohe sind. Aus diesem Grunde 
sollen zur Frage der Verbilligung der Kosten einige Hinweise gegeben 
werden. Es ist zunächst erforderlich, daß alle diejenigen Stellen, die 
die gesetzliche Verpflichtung der Hilfe für den Krüppel haben, soweit 
wie möglich diese Hilfe gewähren. Ich denke da besonders an die 
Eltern und Erziehungsberechtigten, die unter allen Umständen dazu 
angehalten werden müssen, soweit sie in der Lage sind, die Kosten der 
Krüppelfürssorge zu übernehmen oder zu den Kosten nach Kräften bei- 
zutragen. Erfreulicherweise kann man feststellen, daß häufig der Stolz 
des Vaters oder der Mutter dahin geht, die Kinder vor der öffent- 
lichen Fürsorge zu bewahren und daß man deshalb vielfach danach 
strebt, die ganzen Kosten der Krüppelfürsorge zu übernehmen. Ferner 
ist besonders darauf zu achten, daß auch die Träger der sozialen Ver- 
sicherungen für die Übernahme der Kosten herangezogen werden. In- 
folge der Geldentwertung der letzten zwei Jahre haben sich leider die 
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