Die Tätigkeit der Stadt- und Landkreise auf dem Gebiete der
offenen Fürsorge ist in erster Linie organisatorischer Art. Es ist jedoch
mit Befriedigung festzustellen, daß sehr viele Stadt- und Landkreise
die ambulante Behandlung in ihren Aufgabentreis eingestellt haben.
Ich denke hier in erster Linie an die sogenannten ambulanten Be-
handlungsstellen, die besonders geeignet sind, Fälle leichterer Art
schnell und billig der Heilung oder Besserung zuzuführen. Es empfiehlt
sich deshalb, daß überall dort, wo die Möglichkeit zur Einrichtung einer
ambulanten Behandlungsstelle vorhanden ist, ihre Einrichtung er-
folgt. Besonders in den dichtbevölkerten Gegenden des Industriege-
bietes ist es ratsam, daß die Krüppelfürsorgestelle zu einer ambulanten
Behandlungsstelle ausgebaut wird. Dieses ist umso mehr nötig, weil
der Landesfürsorgeverband diejenigen Krüppel, die nur für eine am-
bulante Behandlung in Frage kommen, nicht in seine Anstalten auf-
nehmen kann. Einmal reichen hierfür die vorhandenen Plätze nicht
aus, und ferner sind die Kosten der ambulanten Behandlung billiger
als die hohen Aufwendungen der Anstaltspflege.
Einen erfreulichen Aufschwung hat gerade in den letzten Jahren
das orthopädische Schulturnen genommen. Das orthopädische Schul-
turnen beweist sich als ein besonders gutes Mittel, der Verkrüppelung
vorzubeugen und die Kosten der Krüppelfürssorge herabzumindern. Auf
Veranlassung der Provinz sind deshalb in jedem Regierungsbezirke
Kurse für Schulärzte und Lehrpersonen zum Zwecke der Ausbildung
im orthopädischen Turnen eingerichtet worden. Das große Interesse
für die Ausbildungskurse läßt erwarten, daß das orthopädische Schul-
turnen in der Provinz durch eine allgemeine Anwendung bei unserer
Jugend segensreich wirken wird.
Ein wichtiger Punkt in der Krüppelfürsorge ist die Kostenfrage,
weil die Kosten dieses Fürsorgezweiges infolge der besonderen Schwie-
rigkeiten des Aufgabentreises recht hohe sind. Aus diesem Grunde
sollen zur Frage der Verbilligung der Kosten einige Hinweise gegeben
werden. Es ist zunächst erforderlich, daß alle diejenigen Stellen, die
die gesetzliche Verpflichtung der Hilfe für den Krüppel haben, soweit
wie möglich diese Hilfe gewähren. Ich denke da besonders an die
Eltern und Erziehungsberechtigten, die unter allen Umständen dazu
angehalten werden müssen, soweit sie in der Lage sind, die Kosten der
Krüppelfürssorge zu übernehmen oder zu den Kosten nach Kräften bei-
zutragen. Erfreulicherweise kann man feststellen, daß häufig der Stolz
des Vaters oder der Mutter dahin geht, die Kinder vor der öffent-
lichen Fürsorge zu bewahren und daß man deshalb vielfach danach
strebt, die ganzen Kosten der Krüppelfürsorge zu übernehmen. Ferner
ist besonders darauf zu achten, daß auch die Träger der sozialen Ver-
sicherungen für die Übernahme der Kosten herangezogen werden. In-
folge der Geldentwertung der letzten zwei Jahre haben sich leider die
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