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Rrüppeln, die erst nach der Schulentlassung zu uns kommen, eine so0-
fortige Entscheidung, welchem Beruf sie zugeführt werden sollen, ver-
hältnismäßig schwer ist. Bei ihnen kommt eine eventuelle Umschulung
in eine andere Werkstatt häufiger vor, wenn sie sich für den zuerst ge-
wählten Beruf nicht eignen. Die lettte Entscheidung hierüber liegt
t. dem Handwerksmeister gleichzeitig bei dem Erzieher und dem
rzte.
Die Notwendigkeit der Einrichtung besonderer Werkstätten für die
Krüppel ergab sich vor allem daraus, daß es für einen im täglichen
Leben stehenden Krüppel außerordentlich schwer ist, einen geeigneten
Lehrwerkmeister zu finden, der sowohl die notwendige Geduld und
Liebe, als auch die Begabung hat, den körperlich oft sehr Behinderten
in einem. Handwerk auszubilden. Nur zu häufig wurde der Krüppel
schon nach wenigen Wochen wieder wegen Unfähigkeit entlassen und
kam bei nicht genügender Beaufsichtigung ans Bummeln.
_ Aus diesem Grunde haben die einzelnen Krüppelheime bereits seit
einer Reihe von Jahrzehnten mit großen Geldopfern Lehrwerkstätten
eingerichtet. Es ist ein vielverbreiteter Irrtum, daß diese Lehrwerk-
stätten eine für die Anstalt gewinnbringende Einrichtung seien, da dort
mit billigen Hilfskräften gearbeitet werde. Das Gegenteil ist richtig.
Die ausbildenden Handwerksmeister müssen ebenso in ihrem Fach
gründlich ausgebildet sein, als auch pädagogisches Geschick und viel
Liebe und Verständnis für die meist sehr ungeschickten Krüppel besitzen.
Ein großer Teil ihrer Zeit geht dadurch verloren, daß sie mit immer
erneuter Geduld die Krüppel anlernen, die viel Material verderben,
ehe sie das erste brauchbare Stück zustande gebracht haben. Umgekehrt
muß dem Krüppellehrling vom ersten Tage des Eintritts in die Werk-
stätte der Gedanke eingeimpft werden, daß er mit aller Anspannung
das Ziel erstreben muß, möglichst volle Erwerbsbefähigung zu er-
langen und ein brauchbares Glied der menschlichen Gesellschaft zu
werden, das nicht mehr wie seine früheren Leidensgefährten auf die
Armenverwaltung angewiesen ist.
Wichtig ist es, bei der Ausbildung der Krüppel 3 Klassen zu
unterscheiden, nämlich 1. solche, die zur Erreichung der vollen Er-
werbsbefähigung kommen und nach Ablegung der Gesellenprüfung die
Anstalt verlassen können; 2. solche, die nur eine teilweise Erwerbs-
befähigung erlangen, aber immerhin soweit gefördert werden können,
daß sie etwa in Heimarbeit einen Teil ihres Lebensunterhaltes er-
werben; 3. sieche Krüppel, die nicht zur Erwerbsbefähigung gebracht
werden können, sondern nur mit leichten Arbeiten beschäftigt werden.
Letztere dürfen schon um der anderen Pfleglinge willen nicht in den
kegulären Werkstätten untergebracht werden, sondern in besonderen
Siechenabteilungen, wo sie unter Anleitung eines geschickten älteren