Full text: Die deutsche Wirtschaft

110 Dr. E, Wienbeck: 
der Zwangsinnungen, die finanzielle Kraft der Handwerkskammern und 
somit auch die Zahl und Wirtschaftskraft der Einzelbetriebe des Hand- 
werks überall da zunehmen, wo sich die Großindustrie vermehrt. 
Man findet ein besonders starkes Handwerk z. B, in Berlin, in den Berg- 
werksbezirken von Oberschlesien, an der Ruhr usw. Neue Handwerks- 
betriebe entstehen auch überall da, wo sich die Landwirtschaft 
kräftig oder, wie in Siedlungsgebieten, neu entwickelt. 
Die Schlußfolgerung aus diesen Tatsachen ist die, daß die volks- 
wirtschaftliche Lehre vom Rückgang des Handwerks oder das politische 
Schlagwort vom „Todeskampf des Handwerks‘ durchaus falsch sind. 
Die heutige Volkswirtschaftslehre muß das Handwerk als einen not- 
wendigen, wirtschaftlich ausreichend begründeten und sich nach Zahl 
und Art ständig fortentwickelnden Berufsstand betrachten. 
II, Organisation des Handwerks, 
Das Handwerkergesetz vom 26. Juli 1897 (Titel VI der Reichs- 
gewerbeordnung) bedeutete zunächst nur einen Versuch, Zahl, Art und 
Entwicklungsfähigkeit des Handwerks gegenüber der herrschenden 
volkswirtschaftlichen Lehre vom Verschwinden dieser Betriebsart fest- 
zustellen, Die Ergebnisse dieses Versuchs sind in dem vorhergehenden 
Abschnitt kurz dargestellt, Das Gesetz vom Jahre 1897 hat somit das 
Verdienst, die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handwerks bewiesen 
und seine Fortentwicklung gefördert zu haben. Es ist dadurch weiter 
klargestellt worden, daß gewerbliche Betriebsarten mittleren und 
kleineren Umfangs nicht einfach dem Spiel der freien Kräfte überlassen 
werden dürfen, sondern durch eine pflegliche Behandlung die pro- 
duktive und steuerliche Kraft eines Staates erfreulich stärken können. 
Insofern besitzen gesetzliche Organisations- und Erziehungsvorschriften 
volkswirtschaftliche Bedeutung. 
Das Gesetz vom Jahre 1897 schuf in Anlehnung an die Handels- 
und Landwirtschaftskammer die Handwerkskammern und hielt da- 
neben die älteren Gewerbekammern des Staates Sachsen und der 
Hansestädte aufrecht, Es gibt heute 68 Handwerks- und Gewerbe- 
kammern in Deutschland, die je ein bis zwei Regierungsbezirke preußi- 
schen Umfangs oder einen Bundesstaat umfassen. Die Mitglieder der 
Handwerkskammern werden von den Innungen und handwerklichen 
Vereinigungen des Bezirks gewählt, Die Innungen zerfallen heute noch 
in Zwangsinnungen, freie Innungen und gemischte Innungen. Die 
Zwangs- und freien Innungen sind Vereinigungen gleicher oder ver- 
wandter Handwerke, Die gemischten Innungen nehmen alle Hand- 
werke auf, Diese letzte Innungsart verschwindet allmählich gegenüber 
derstarken Entwicklung der Zwangsinnungen, denen
	        
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