112 Dr. E, Wienbeck:
fertig geliefert werden sollen oder können, ferner für Umarbeitung,
Adaptierung und Reparatur aller, gleichgültig wo und wie, fertig-
gestellten Güter,
Aus diesen notwendigen Aufgaben ergeben sich die volkswirt-
schaftlichen Gefahren für das Handwerk und die Notwendigkeit des
gesetzlichen Schutzes vor diesen Gefahren.
Welches sind die Gefahren? Hierfür einige Beispiele:
Eine große Fabrik beschäftigt Tausende von Arbeitern. Der Bedarf
dieser Arbeiter an Schuhzeug aller Art ist so groß, daß die Einrichtung
einer eigenen Schuhmacherwerkstatt unter Verbilligung aller Liefer-
preise möglich ist, wenn die Fabrik die Unterhaltung der Werkstatt, die
Lieferung der Rohstoffe und die Entlohnung der Schuhmacher sicher-
stellt. Hier handelt es sich also um einen sogenannten privaten
Regiebetrieb, der nicht den Zweck hat, dem Unternehmer Vor-
teile zu bringen, sondern den Arbeitern des Unternehmers billigere
Schuharbeit zu liefern, als es der selbständige Meister tun kann,
Häufiger entstehen die Regiebetriebe der Behörden,
die zum Teil — wie z.B. die Tischlerwerkstätten der Gefängnisse —
den Nebenzweck haben, die Gefangenen zu beschäftigen, zum Teil -—
wie z. B. die Beamtenkonsumvereine — den Bezug aller möglichen
Waren verbilligen sollen.
Alle solche Regiebetriebe haben die Wirkung, Handwerksbedürf-
nisse eines gewissen Personenkreises dem selbständigen Handwerk zu
entziehen und somit die Steuerkraft dieses Berufsstandes zu verringern;
sie haben nie die Wirkung, die Produktion zu verbilligen. Man kann
sogar annehmen, daß die Generalunkosten, die direkt oder indirekt von
dem Großbetriebe oder der Behörde übernommen werden, die Pro-
duktion gegenüber dem selbständigen Mittel- und Kleinbetriebe erheb-
lich verteuern,
Die Duldung von Regiebetrieben aller Art, deren Entwicklung im
großen schließlich zur Kommunalisierung und Soziali-
sierung mancher Handwerkszweige führen kann, bedeutet daher eine
volkswirtschaftlich nicht zu verteidigende Schädigung des selbständigen
Handwerks und der Steuerkraft des Staates,
Die Staatswirtschaft ist ein großer Teil der Volkswirtschaft, Der
Staat ist der größte Arbeit- und Auftraggeber. Es ist selbstverständ-
lich, daß diese Aufträge gleichmäßig und gerecht auf die produktiven
Stände des Staates verteilt werden müssen. Aber gerade hier lauern
ständig Gefahren für das Handwerk, Für den Staat, für eine Provinz
oder eine Stadt ist es natürlich bequemer, Neubauten oder ganze Innen-
einrichtungen an einen Generalunternehmer zu vergeben, der den ein-
zelnen Handwerker dann nach Gutdünken heranziehen kann, als diese