Full text : Die deutsche Wirtschaft

208 Geh. Regierungsrat Momber:
gesetzlichen Voraussetzungen der Neuheit, Erfindungseigenschaft,
gewerblichen Verwertbarkeit usw. besitze, die am Anfang dieses
Kapitels zusammengestellt sind. War die patentierte Erfindung dem Erfinder
 oder rechtmäßigen Erfindungsbesitzer widerrechtlich entnommen
— in welchem Falle der Verletzte schon im Erteilungsverfahren zum
Einspruch gegen die Patenterteilung berechtigt war — so kann der Verletzte
 nach Erteilung des Patents aus demselben Grunde die Nichtigkeitsklage
 erheben.
Die Vernichtung des Patents hat insofern rückwirkende Kralt, als
Patentverletzungen ihren Charakter als solche verlieren, Vereinbarungen
 auf Grund des Patentrechts angefochten werden können,
Restitutionsklagen gegen rechtskräftige Zivilurteile erhoben, Wiederaufnahme
 des durch rechtskräftiges Urteil geschlossenen. Strafverfahrens
 beantragt werden kann. Nichtrückwirkend ist die Vernichtung
 insofern, als die Tatsache des zeitweiligen Bestehens des Patents mit
etwaiger Verwendung desselben bestehen bleibt. Lizenzverträge endigen
daher im allgemeinen erst im Zeitpunkt der Nichtigkeitserklärung.,
Treffen die Voraussetzungen der Nichtigkeitsklage nur gegen Teile
des Patents zu, so erfolgt nur eine teilweise Nichtigkeitserklärung, d. h.
eine Beschränkung des Patents,
Wenn einem inländischen Patentinhaber eine angemessene Vergütung
 und Sicherheitsleistung für die Erlaubnis zur Benutzung der Erfindung
 von einem anderen angeboten wird, so wird er diese Erlaubnis
 in Form einer Lizenz erteilen. Das gewerbliche Leben Deutschlands
 wird dadurch bereichert, Anders liegt es aber für einen ausländischen
 Patentinhaber, Für ihn kann die Herstellung des Erzeugnisses
 in seinem Land und der Import nach Deutschland aus Gründen
der Rohstoffpreise, Löhne, Exportprämien, Zölle, Steuern u. dgl. vorteilhafter
 sein als die Zulassung des Wettbewerbs von Lizenznehmern in
Deutschland. Das deutsche Gewerbe würde dadurch geschädigt werden,
Dieser Möglichkeit trägt das Patentgesetz durch die Bestimmung Rechnung,
 daß, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt, auf Antrag unter angemessenen
 Bedingungen eine Zwangslizenz zugesprochen werden
kann,
Falls nicht Staatsverträge entgegenstehen (was für Italien, Schweiz
und die Vereinigten Staaten von Amerika zutrifft), kann auch ein
Patent zurückgenommen werden, wenn die Erfindung ausschließlich
 oder hauptsächlich außerhalb des Deutschen Reiches ausgeführt
 wird.
Die Erteilung einer Zwangslizenz und die Zurücknahme des Patents
können erst nach Ablauf von drei Jahren nach der Bekanntmachung
der Patenterteilung ausgesprochen werden.

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