Kommunale Wirtschaftsbetriebe. 223
wirtschaft möglich, und die Korrektur gegenüber Übelständen in
der freien Wirtschaft muß in anderer Weise gesucht werden. Dabei
kommt — allerdings nur aus örtlichen Verhältnissen — auch die Er-
richtung von kommunalen Konkurrenzbetrieben der Gemeinden in Be-
tracht, um die Preisbildung der freien Wirtschaft kontrollieren und
beeinflussen zu können,
Mit unter dem Einfluß der Kriegsversorgungswirtschaft, im Grunde
aber wohl noch mehr unter der Wirkung der sozialistischen Welle, die
sich in Verfolg der Revolution in allen Zweigen des öffentlichen Lebens
bemerkbar machte, machte man in der Nachkriegszeit aber zugleich den
sehr bemerkenswerten Versuch, für die kommunale Betätigung eine
neue Rechtsgrundlage zu schaffen. In bezug auf das Recht
zur Betätigung auf dem Gebiete der privaten Wirtschaft brauchten die
Kommunen an sich allerdings keine Stärkung ihrer Position, denn sie
besaßen ja das ausdrückliche Recht, jede Tätigkeit in die Hand zu
nehmen, die sie betreiben wollten. Aber sie besaßen dadurch nur die
gleiche Stellung wie jeder Privatmann, der, wenn er ein Unternehmen
anfängt, sich im freien Wettstreit gegen die bestehenden oder neuent-
stehenden Konkurrenzunternehmungen durch seine Leistungen durch-
setzen muß, Die von der Reichsregierung zur Prüfung der gesamten
Sozialisierungsfrage eingesetzte Sozialisierun gskommission
wollte nun den großen Schritt weitergehen und durch ein Kom muna -
lisierungsgesetz den Gemeinden das Recht geben, zum Zwecke
kommunaler Betriebsführung bestehende private Unternehmungen zu
enteignen oder stillzulegen. Für eine Reihe von Wirtschaftsgebieten,
die sog. Freiliste, sollten die Kommunen diese Zwangsbefugnisse ohne
weiteres bekommen, für die nicht zur Freiliste gehörigen Fälle sollte
„aus Gründen des öffentlichen Wohles“, „bei Vorliegen eines dringenden
Bedürfnisses‘ ein besonderes Verleihungsverfahren treten.
Bei der Ausarbeitung der Freiliste steckte die Sozialisierungs-
kommission, die von starken sozialistischen Grundideen ausging, den
Rahmen sehr weit. Der im Ministerium des Innern aufgestellte Entwurf
enthielt in ziemlicher Übereinstimmung mit der bisherigen Friedens-
entwicklung nur: Straßenbahn, Wasser-, Gas- und Elektrizitäts-
versorgung, Anschlagwesen, Bestattungswesen, Abfuhrwesen, Theater,
Lichtspiele. Die Sozialisierungskommission dagegen wollte auch noch
die wichtigsten Gebiete der Kriegswirtschaft hinzunehmen, nämlich:
Erzeugung, Beschaffung, Lagerung, Bearbeitung und Vertrieb von
Nahrungs- und Genußmitteln,
Beschaffung, Lagerung und Vertrieb von Brennstoffen,
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