V. Die Motive der Hunftbildung im deutschen Mittelalter. 259
z. B. in der interessanten, aber freilich gar nicht haltbaren Lohn-
werkstheorie K. Büchers!). Grundssätlich und im ganzen ge-
nommen gilt jedoch die hofrechtliche Theorie durch meinen Nach-
weis von 1887 als widerlegt.
Man könnte allenfalls zwischen dem Urjprung des sstäd-
tischen Handwerks und dem des Handwerks überhaupt unter-
scheiden und für jenes die Entstehung aus der Unfreiheit stärker
noch als für dieses ablehnen. Es liegt indessen kein begründeter
Anlaß vor, auch nur für das vorstädtische Handwerk den hof-
rechtlichen Urssprung anzunehmen.
Die Elemente, die eine Anknüpfung für ein sich allmählich
bildendes stärkeres freies Handwerk gewährten, sind folgende.
Schon vor der Berührung mit den Römern gab es bei den Ger-
manen einige wenige Gewerbe, die leidlich berufsmäßig aus-
geübt wurden, so das des Schmiedes. Hierzu traten die römischen
Anregungen. Wenn die alten Römerstädte im germanischen
Gebiet der Hauptsache nach verfallen waren, wenn ihre römische
Verfassung verschwand, so blieb doch an ihrer Stelle ein gewis-
ses gewerbliches Leben erhalten, das sich im Lauf der Zeit
steigern konnte. Und neben dem, was die Plätze der ehemaligen
Römerstädte boten, machten sich sonstige Anregungen von
auswärts, von Ostrom, von Italien, von Gallien her dauernd
geltend. Weiter ist als Wurzel eines selbständigen deutschen
Gewerbes die landwirtschaftliche Nebenbeschäftiqung anzusehen.
Gilt dies schon für jene alten Gewerbe wie das des Schmiedes,
so kommen in gleicher Beziehung im Lauf der Zeit noch mehr
in Betracht. Der Bauer hesaß die Möglichkeit, über seinen Haus-
bedarf hinaus und, wenn er unfreien Standes war, auch über
die Höhe seiner Abgabepflicht an die Herrschaft hinaus noch
gewerbliche Produkte, etwa Textilstoffe oder hölzerne Geräte,
für den Verkauf zu produzieren und an Konsumenten oder
Händler abzusetzen. Auch der unfreie Bauer handelt hier als
S. 202 ff.; Ztschr. f. Sozialwissenschaft 1904, S. 794; H. Z. 91, S. 447
Anm. 1; 109, S. 25 Anm. 2; Fehr, Ztschr. der Savigny-Ztschr. Germ.
Abt., . Jahrg. 1916, S. 646 ff.
1) S. oben S. 200.
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