290 Reichsbankrat Alfred Speer:
Die Wertbeständigkeit der Rentenmark wurde von vornherein mit
starken Mitteln gesichert: Vor allem wurde sie dadurch garantiert, daß
die großen Wirtschaftsgruppen, welche die Goldmarkbelastung zwecks
Fundierung der Rentenmark freiwillig übernahmen, eben deshalb ein
lebhaftes eigenes Interesse daran hatten, daß die Rentenmark nun auch
als wertbeständiges Zahlungsmittel allseitig verwendet wurde, Dazu kam
die gesetzliche Begrenzung des Umlaufsbetrages, die unverändert aufrechterhalten
wurde. Als ein weiteres wichtiges Moment kam hinzu,
daß die Einführung der Rentenmark von einer Sanierung der Reichsfinanzen
und der Reichsbank begleitet war. Wenngleich der Ersatz
der bisher von der Reichsbank dem Reiche gegebenen Kredite durch
die Kredite der Rentenbank für die Finanzverwaltung nur eine vorübergehende
Aushilfe blieb, so war doch dieser Zwischenkredit dazu angetan,
dem Reich den Übergang zu erhöhten Steuereinnahmen und zu
energischen Sparmaßnahmen (Beamtenabbau usw.) zu erleichtern. Die
Einlösbarkeit der Rentenbankscheine in Rentenbriefen hat zwar eine
praktische Bedeutung nicht gewonnen, hat aber zur Stärkung des Vertrauens
in die Rentenmark erheblich mit beigetragen.
Der Erfolg der Durchführung des Rentenbankprojekts übertraf
alle Erwartungen. Mit dem Aufhören der Diskontierung weiterer
Schatzanweisungen des Reiches bei der Reichsbank war die Hauptquelle
der Inflation verstopft, Durch die Abdeckung der ausgegebenen
Schatzanweisungen von seiten des Reichs mit Hilfe der Rentenmarkkredite
wurde der Banknotenumlauf verknappt und die Reichsbank
ihrer eigentlichen Aufgabe, nur wirtschaftlichen Zwecken zu dienen,
zurückgegeben. Der Reichsfinanzverwaltung gelang es, das Gleichgewicht
der öffentlichen Haushaltspläne durchzuführen. Die Rentenmark
fand als neues Geld allseitig Eingang und wurde sowohl als
Zahlungs- und Tauschmittel wie auch als Wertmesser verwendet. Das
Wertverhältnis zwischen Papiermark und Rentenmark (1 Rentenmark
= 1 Billion Papiermark = 1 Goldmark) konnte von der Reichsbank
unverändert aufrechterhalten werden, so daß im praktischen Verkehr
bald kein Unterschied mehr gemacht wurde zwischen der Rentenmark
und der Billionmark, cbwohl das feste Wertverhältnis der beiden Geldarten
zueinander gesetzlich nicht festgelegt war. Damit war eine feste
Basis für geschäftliche Kalkulation zurückgewonnen. Einer etwaigen
Spekulation der Kreditnehmer auf eine Entwertung der Rentenmark
und den hieraus entstehenden Folgen wurde von vornherein dadurch
nach Möglichkeit vorgebeugt, daß alle Rentenmarkkredite nur mit der
Wertbeständigkeitsklausel gegeben wurden, d, h. mit der ausdrücklichen
jedesmaligen Verpflichtung des Kreditnehmers, bei Rückzahlung
des Kredites den Valutaunterschied der entliehenen Renten-