296 Reichsbankrat Alfred Speer:
erweitert, sah sich allerdings genötigt, dem Lombardverkehr ganz all-
gemein enge Grenzen zu ziehen.
Daneben liefen die Bestrebungen, den Zahlungsmittelumlauf zu
vereinheitlichen und zu verbessern. Der Einziehung des Notgeldes
wurde größte Aufmerksamkeit geschenkt. Auch die vielfach gefälsch-
ten kleinen Abschnitte der sogenannten Goldanleihe wurden ein-
gezogen, Eine Verbesserung des Zahlungsmittelverkehrs ist ferner in
der Ausgabe des neuen Silbergeldes auf Grund der Verordnung vom
10. März 1924 zu erblicken, obwohl die Münzen mit einem Feingehalt
von nur °°°/, 0 (gegenüber °°/,. in der Vorkriegszeit) ausgeprägt sind.
So kamen die deutsche Währung und das deutsche Geldwesen
wieder in geordnete Bahnen, schneller, als in der Zeit der schlimmsten
Inflation kaum irgend jemand in der ganzen Welt geglaubt hatte. Die
Maßnahmen, die dazu nötig waren, waren tief einschneidend und
brachten uns wie anderen Ländern in ähnlicher Lage (Tschecho-
slowakei, Österreich) die schweren Erscheinungen einer Gesundungs-
krise. Das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben für
die öffentlichen Haushalte und {für die ganze Wirtschaft im Innern
wie im Verkehr mit dem Auslande wurde durch eine planmäßige
Währungs- und Wirtschaftspolitik erzwungen, Größte Einschränkung
auf allen Gebieten sowie die Heranziehung aller verfügbaren und im
Kreditwege erreichbaren Mittel war dabei erforderlich. Die steuer-
liche Belastung der Wirtschaftskreise mußte auf das äußerste an-
gespannt und ein für Deutschland ungewöhnlich hohes Zinsniveau in
Kauf genommen werden,
Die neue Goldnotenbank,
Das weitere Streben mußte dahin gehen, den erreichten Erfolg für
die Dauer zu befestigen und gleichzeitig das durch die Hilfsinstitute
kompliziert gewordene Geld- und Währungswesen zu vereinheit-
lichen, Diesem Zwecke dient die in dem Dawes-Gutachten vor-
gesehene und im Reichsgesetz vom 30. August 1924 geschaffene neue
Goldnotenbank, Ihre Begründung bildet einen Schlußstein in der Kette
der währungspolitischen Maßnahmen zur Gesundung der Währung in
Deutschland, Ob Deutschland die im Schlußprotokoll von London vom
16, August 1924 vorgesehenen enormen Leistungen wird aufbringen
können, muß die Zukunft zeigen. Voraussetzung für die Aufbringung
und Überführung der Reparationszahlungen ist nach dem Gutachten
selbst die Aufrechterhaltung einer festen Währung und einer geordne-
ten Wirtschaft, Die für die Durchführung der Reparationszahlungen
verantwortlichen Organe werden also nicht nur den Devisenmarkt
beobachten, sondern auch den Stand der gesamten deutschen Wirt-