Full text: Die deutsche Wirtschaft

300 Die Gesundung der Währung in Deutschland, 
schränkt; die Silbermünzen nur bis zum Betrage von 20, die Pfennig- 
münzen bis zum Betrage von 5 Mark. Von den Reichs- und Landes- 
kassen werden jedoch die Scheidemünzen in jedem Betrage in Zahlung 
genommen, Der Gesamtbetrag der Scheidemünzen zu 5 Mark und 
darunter darf 20 Reichsmark für den Kopf der Bevölkerung des Reichs 
nicht übersteigen. Sie sollen von der Reichsbank nach dem Bedürfnis 
des Verkehrs zur Ausgabe gebracht werden. 
So haben wir mit dem Inkrafttreten des neuen Bank- und Münz- 
gesetzes und der erwähnten Zusatzgesetze in Deutschland die formell 
allerdings nie aufgehobene Goldwährung tatsächlich wiedergewonnen. 
Die Einlösung der Noten gemäß 8 31 des neuen Bankgesetzes wird 
freilich zunächst nicht in Frage kommen können. Aber für die Stabil- 
erhaltung des Geldwertes und im besonderen auch für die Geltung der 
Reichsmarknoten im internationalen Verkehr dürfte die Frage der Ein- 
lösung zunächst auch nicht von ausschlaggebender Bedeutung sein. 
Bisher hat außer den Vereinigten Staaten von Amerika nur Schweden 
die Einlösungspflicht der Noten in Gold wieder aufgenommen. Die 
andern Länder, die die Rückkehr zum Goldstandard beschlossen haben, 
sehen sich zunächst alle noch zu Einschränkungen der freien Gold- 
währung genötigt. Ob es in Deutschland gelingen wird, die Stabilität 
der Währung aufrechtzuerhalten zum Gedeihen der Wirtschaft und des 
Staatslebens, das wird nicht nur von einer straffen Wirtschafts- und 
Währungspolitik abhängen, sondern besonders auch von einer ver- 
ständnisvollen Durchführung der Reparationszahlungen. 
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