Object: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

Tost des 
jOrig.-Tarifes 
212 
XXX. Kautschuk und Guttapercha und Waaren daraus. 
i 
I 205 
' 206 
207 
Tarifmässige Benennung 
Oesterreich Ungarn. 
Gewebe zu Krämpelbelegen und Kautscdmk- 
drucktücber für inländische Fabriken zum 
Zolle von 
Kleidungen und andere Waaren aus Geweben 
mit Kautschuk etc 
Elastische Gewebe, Wirk- und Posainentier- 
waaren, auch Arbeiten daraus 
Schuheinsätze mit eingeklebten Kautschukfäden 
Hartgummiwaaren 
Anmerkung des Waarenverzeichnisses Stopf- 
gnmmi nach Post 98: 
allge 
meiner 
Kg. 11 fl. 
100 ¡I 3 
100 [ 50 
100 ! 70 
100 45 
100 i 30 
kr. 
1 1 
ver- 
trags- 
mässiger 
kr. 
Die unter Xr. 203 fallenden Waaren aus weichem Kaut 
schuk werden durch die Verbindung mit grauer Packleinwand, 
Jutegeweben, roher Leinwand, derlei Segeltuch, Zwillich und 
Drillich ungefärbt, von der Behandlung nach dieser Xr. nicht 
ausgeschlossen. 
Zn den Geweben der Nr. 204 gehören alle Bekleidnngs- 
stoffe, Betteinlagen, sowie überhaupt alle mit vnlkanisirtera 
oder aufgelöstem Kautschuk überzogenen, bestrichenen, ge 
tränkten oder verbundenen Zeugstoffe, soweit nicht durch 
Anmerkung 4 bei Waaren aus weichem Kautschuk eine Ver 
bindung mit groben Zeugstoffen gestattet ist. 
Laut Anmerkung im Tarife zu Xr. 204 geniessen Gewebe 
zu Krämpelbelegen (künstliches Kratzenlederi und Kautschuk- 
dmcktücher für Zeugdruckereien beziehungsweise Kratzen 
fabriken gegen besondere Bewilligung einen Begünstigungszoll, 
s. die besondere Instruction (K.-G.-BI. Nr. öO, V. B. 20 ex 
1882). Gewebe zu Krämpelbelegen bestehen ans feineren Ge 
weben, Barchent etc., auch aus Filz, welche entweder nur 
auf einer Seite einen Ueberzug oder auch Zwischenlagen von 
Kautschuk haben ; Kautschukdrucktücher bestehen ans min 
destens zwei, grösstentheils aber aus drei, vier und mehr 
Lagen von dichten, dünnen Geweben mit Zwischenlagen von 
Kautschuk und gewöhnlich einer Kautschukschichto auf der 'j 
Aussenseite. j 
Elastische Gewebe (Nr. 206) sind Gewebe, bei denen 
nebst der Kette und dem Einschläge aus den verschieden 
artigsten Gespinnsten, wie Seide, Baumwolle. Wolle etc., 
auch Gummifäden, nackt oder übersponnen, eingewebt oder 
eingeklebt verwendet sind. Im Allgemeinen werden diese 
Gewebe als Hosenträgerband , Strumpfband . Gürtel, Achsel 
und Miederband. Einsätze für Schuhwerk etc. erzeugt. 
Kautschukstrümpfe (Krampfaderstrümpfe), umwundene, über- 
sponnene Kautschnkfaden, Kautschukschnüre, Kautschuklitzen 
u. dgl. gehören zu den elastischen Wirk- und Posamentier- 
waaren. 
Als Veibindungen, wodurch Kleidungen und andere 
Waaren aus den unter Nr. 204 genannten Geweben, dann 
Arbeiten ans elastischen Gewoben, Wirk- und Posamenlier- 
waaren unter Kurzwaaren fallen, sind zu behandeln: Ver 
bindungen mit edlen oder echt vergoldeten, versilberten Me 
tallen , wesentliche Ausschmückungen mit Seidenwaaren, 
Spitzen, künstlichen Blumen oder höher belegten Stickereien 
n. dergl. 
Bei gefüllten Betten, Matratzen, Polstern u. dgl. sind 
vom Gesammtgewichte */, nach der Füllung und '/i nach 
Beschaffenheit der Ueberzüge wie Waaren der Nr. 205 oder 
206 zu behandeln. 
Herren- und Frauenschmuck, Nippes- und Toilettegegen 
stände, Fassungen für Operngucker und Augengläser, Fächer 
aus Hartgummi gehören zu den Kurzwaaren (Nr. 313). 
I 
In der Ausfuhr frei.
	        
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