Full text: Die deutsche Wirtschaft

Banken und Industrie, 417 
c) Diese günstige Marktstellung der Banken wird noch ver- 
stärkt durch die unter den Banken bestehenden Konditionen- 
vereinbarungen. Zwar stellen die Konditionenverbände 
(Bankenvereinigungen) keine straffen Kartelle im eigentlichen 
Sinne dar, vielmehr ist der Zusammenschluß formell ein lockerer 
und der Austritt aus den Verbänden nicht sehr erschwert. Die 
geringe Zahl der kapitalkräftigen Bankunternehmungen und der 
überragende Einfluß der großen Berliner Aktienbanken gibt den 
Bankenvereinigungen jedoch trotz der in den letzten Jahren 
stärker in Erscheinung getretenen Konkurrenz der Sparkassen 
und Giroverbände!) eine so starke innere Geschlossenheit, 
daß man von einem Bankenkartell als einem der mächtigsten 
Kartelle Deutschlands sprechen kann. 
Die Überlegenheit der Bank im Interessenkampfe mit der 
Industrie wird nun noch erheblich verstärkt durch die Möglich- 
keit, einen Einfluß auf die Industrie auszuüben, der unmittelbar 
mit der Kapitalversorgung der Industrie und der Verwaltung der 
gewährten Kredite nicht mehr zusammenhängt, die Möglichkeit 
nämlich, industrielle Aktiengesellschaften durch 
die Generalversammlung zu beeinflussen, wenn nicht zu 
beherrschen. Die Geltendmachung eines Einflusses auf dem 
Wege über die Generalversammlung setzt an sich eine erheb- 
liche Beteiligung an der Gesellschaft voraus. Einedauernde 
Festlegung der Bankmittel in solchen Beteiligungen 
ist jedoch den Banken normalerweise nicht möglich, sie ist 
jedoch aus verschiedenen Gründen gar nicht er- 
forderlich. 
Das deutsche Recht kennt den Begriff der Legiti- 
mationszession von Aktien; Legitimations- 
aktionär ist derjenige, der mit fremden Aktien im 
eigenen Namen das Stimmrecht ausübt. Eine solche Stimm- 
abgabe ist nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts 
gültig, Die Bank kann also diejenigen Aktien, die bei ihr im 
Depot lagern, auch wenn sie kein Eigentum daran hat, in der 
Generalversammlung für sich selbst verwenden; hat nun eine 
Bank bei der Gründung oder Kapitalerhöhung einer Aktien- 
gesellschaft mitgewirkt, so bleibt erfahrungsgemäß, insbesondere 
bei den Großbanken mit ihrem weitverzweigten Filialsystem, 
der größte Teil der an Bankkunden weitergegebenen Aktien im 
Depot der Bank. Ferner kann die Bank diejenigen Aktien für 
*) Vgl. hierzu auch unten CII2. (Seite 423.) 
Die deutsche Wirtschaft, 
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