Banken und Industrie, 417
c) Diese günstige Marktstellung der Banken wird noch ver-
stärkt durch die unter den Banken bestehenden Konditionen-
vereinbarungen. Zwar stellen die Konditionenverbände
(Bankenvereinigungen) keine straffen Kartelle im eigentlichen
Sinne dar, vielmehr ist der Zusammenschluß formell ein lockerer
und der Austritt aus den Verbänden nicht sehr erschwert. Die
geringe Zahl der kapitalkräftigen Bankunternehmungen und der
überragende Einfluß der großen Berliner Aktienbanken gibt den
Bankenvereinigungen jedoch trotz der in den letzten Jahren
stärker in Erscheinung getretenen Konkurrenz der Sparkassen
und Giroverbände!) eine so starke innere Geschlossenheit,
daß man von einem Bankenkartell als einem der mächtigsten
Kartelle Deutschlands sprechen kann.
Die Überlegenheit der Bank im Interessenkampfe mit der
Industrie wird nun noch erheblich verstärkt durch die Möglich-
keit, einen Einfluß auf die Industrie auszuüben, der unmittelbar
mit der Kapitalversorgung der Industrie und der Verwaltung der
gewährten Kredite nicht mehr zusammenhängt, die Möglichkeit
nämlich, industrielle Aktiengesellschaften durch
die Generalversammlung zu beeinflussen, wenn nicht zu
beherrschen. Die Geltendmachung eines Einflusses auf dem
Wege über die Generalversammlung setzt an sich eine erheb-
liche Beteiligung an der Gesellschaft voraus. Einedauernde
Festlegung der Bankmittel in solchen Beteiligungen
ist jedoch den Banken normalerweise nicht möglich, sie ist
jedoch aus verschiedenen Gründen gar nicht er-
forderlich.
Das deutsche Recht kennt den Begriff der Legiti-
mationszession von Aktien; Legitimations-
aktionär ist derjenige, der mit fremden Aktien im
eigenen Namen das Stimmrecht ausübt. Eine solche Stimm-
abgabe ist nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts
gültig, Die Bank kann also diejenigen Aktien, die bei ihr im
Depot lagern, auch wenn sie kein Eigentum daran hat, in der
Generalversammlung für sich selbst verwenden; hat nun eine
Bank bei der Gründung oder Kapitalerhöhung einer Aktien-
gesellschaft mitgewirkt, so bleibt erfahrungsgemäß, insbesondere
bei den Großbanken mit ihrem weitverzweigten Filialsystem,
der größte Teil der an Bankkunden weitergegebenen Aktien im
Depot der Bank. Ferner kann die Bank diejenigen Aktien für
*) Vgl. hierzu auch unten CII2. (Seite 423.)
Die deutsche Wirtschaft,
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