Das Handwerk im Rahmen der Volkswirtschaft. 113
Aufträge’ nach Industrie- und Handwerkslosen einzuteilen und auf das
Gewerbe des Bezirks gleichmäßig umzulegen. Daher der jahrelange
Streit um das Submissionsunwesen, das sich auch in der Nei-
gung, stets das billigste Angebot zu bevorzugen, kennzeichnet. Da die
Gefahr, das Handwerk ausreichend an öffentlichen Aufträgen zu
beteiligen, neuerdings, bei der Vergebung der Reparationsaufträge aus
dem Friedensvertrag von Versailles, besonders brennend wurde, so
haben sich in allen Teilen Deutschlands besondere Handwerks-
wirtschaftsgesellschaften gebildet, die unter Vermittlung
der staatlichen Landesauftragsstellen sich um öffentliche Aufträge
bewerben und sie dann an die angeschlossenen Handwerksbetriebe und
-genossenschaften weiterverteilen.
Im übrigen sollen die allgemeinen Verdingungsfragen, namentlich
für die öffentlichen Verwaltungen, durch eine Reichsverdin-
gungsordnun gg geregelt werden,
Als dritte volkswirtschaftliche Gefahr erscheint die Kredit-
frage. Der Kredit für das Handwerk wurde seit Jahrzehnten durch
die Kreditgenossenschaften nach dem System Schulze-Delitzsch, die
ihre finanzielle Zusammenfassung in der preußischen Zentralgenossen-
schaftskasse und in der Genossenschaftsabteilung der Dresdner Bank
fanden, vermittelt, Hierüber einige Zahlen”):
Der Deutsche Genossenschaftsverband berichtet, daß die Gesamt-
bilanzsumme von etwa 1000 städtischen Kreditgenossenschaften im
Jahre 1921 nur 230 Millionen Mark Gold betrug, gegenüber 1,8 Mil-
liarden Ende 1913. Die anvertrauten fremden Gelder betrugen nur noch
195 Millionen gegenüber 1,3 Milliarden im Jahre 1913, die ausgeliehenen
Kredite 147 Millionen gegenüber 1,5 Milliarden im Jahre 1913. Das
eigene Vermögen betrug im Jahre 1921 nur noch 16 Millionen gegen-
über 390 Millionen im Jahre 1913, Hieraus wird gefolgert, daß die für
den Geschäftsbetrieb der Genossenschaften zur Verfügung stehenden
Mittel, fremde und eigene, im allgemeinen auf 5 bis 10 % des Friedens-
standes zurückgegangen sind,
Es geht ferner hieraus hervor, daß das Handwerk sich vor dem
Kriege in der Kreditfrage selbst genügend helfen konnte, daß jetzt aber,
namentlich durch die Inflation, die Kreditmittel derart vermindert sind,
daß irgendeine Hilfe von außen her notwendig ist. Diese Hilfe kann
auf zweierlei Art gebracht werden. Zunächst durch Bereitstellung von
Kreditsummen, ähnlich wie sie für Industrie und Landwirtschaft durch
die Rentenbank beschafft wurden. Diese Aufgabe verfolgen gegen-
wärtig Reichs-, Länder- und Provinzialregierungen und die entsprechen-
*) Vgl. Meyer, Kreditnot des gewerblichen Mittelstandes, Deutsches Handwerks-
blatt, 15, August 1924,
Die deutsche Wirtschaft.