Object: Holländische Wirtschaftsgeschichte

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den Gesetzen vom 6. Dezember 1805 und 23. Januar 1809 be- 
stätigt!). 
Auch den Juden wurde der Segen dieser Reformen zuteil. 
Man suchte bei der Umwälzung von 1795 vielfach ihr Interesse 
für diese freiheitliche Bewegung wachzurufen; sie hielten sich aber 
vorsichtig zurück; die Art, wie man ihnen eine Gleichberechtigung 
gewähren wollte, schien ihnen überdies verdächtig?). Selbst das 
Dekret vom 2. September 1706, das ihnen volle Anteilnahme am 
batavischen Bürgerrecht gewährte, machte wenig Eindruck, da es 
mit einer Ermahnung an die örtlichen Behörden verbunden war, 
den Juden ihre Rechte nicht zu beschneiden?). Mehr Vertrauen 
hatten sie zu der Regierung des Königs Ludwi g, die aber bei 
allem guten Willen den Juden wenig Neues bringen konnte; doch 
wurde 1809 die Steuer aufgehoben, die die Juden, die in Leipzig 
und Naumburg die Messen besuchten, zu entrichten hatten. Die 
französische Einverleibung brachte ihnen freilich die rechtliche 
Freiheit; bei den damaligen wirtschaftlichen Verhältnissen konnten 
sie nicht viel damit anfangen‘). 
Während aber im Lande selbst seit 1795 um den Einheits- 
staat gekämpft wurde, ohne daß er zur vollen Ausbildung gelangen 
konnte”), brach/in den Städten fast überall. die 
alte Patrizierherrschaft zusammen; soweit sie 
nicht schon in den früheren Wirren der Patriotenzeit einen starken 
Stoß erlitten hatte. Ob mit den demokratischen Verwaltungen der 
wirtschaftlichen Entwicklung eine bessere Zukunft gesichert war, 
schien doch sehr zweifelhaft; entscheidend war freilich für das 
Wirtschaftsleben diese politische Umwälzung in den Städten nicht. 
Mit den genannten, Freiheit, Einheit und Gleichheit atmenden 
Maßregeln, deren wirtschaftlicher Wert im einzelnen theoretisch 
ja meist unleugbar war, stand die rauhe Wirklichkeit in scharfem 
Widerspruch. Der revolutionäre Ursprung und die rücksichtslose 
') Zu den erlassenen, aber nicht ausgeführten Gesetzen gehörte auch das 
Armengesetz vom 15. Juli 1800 (vgl. Falkenburg in Handwörterbuch d. 
Staatswiss., 3. Aufl., II, 114). 
2?) Koenen, Joden in Nederland, S. 230, 232. 
°) Wolff, De houding etc.,, S. 467. 
*‘) Wolff; ebenda, S, 77. Nach d’Alphonse, S. 154, gab es um 1810 
in ganz Holland 36 981 Juden. 
5) Vgl. Gosses u. Japikse, S. 368 ff. 
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