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den Gesetzen vom 6. Dezember 1805 und 23. Januar 1809 be-
stätigt!).
Auch den Juden wurde der Segen dieser Reformen zuteil.
Man suchte bei der Umwälzung von 1795 vielfach ihr Interesse
für diese freiheitliche Bewegung wachzurufen; sie hielten sich aber
vorsichtig zurück; die Art, wie man ihnen eine Gleichberechtigung
gewähren wollte, schien ihnen überdies verdächtig?). Selbst das
Dekret vom 2. September 1706, das ihnen volle Anteilnahme am
batavischen Bürgerrecht gewährte, machte wenig Eindruck, da es
mit einer Ermahnung an die örtlichen Behörden verbunden war,
den Juden ihre Rechte nicht zu beschneiden?). Mehr Vertrauen
hatten sie zu der Regierung des Königs Ludwi g, die aber bei
allem guten Willen den Juden wenig Neues bringen konnte; doch
wurde 1809 die Steuer aufgehoben, die die Juden, die in Leipzig
und Naumburg die Messen besuchten, zu entrichten hatten. Die
französische Einverleibung brachte ihnen freilich die rechtliche
Freiheit; bei den damaligen wirtschaftlichen Verhältnissen konnten
sie nicht viel damit anfangen‘).
Während aber im Lande selbst seit 1795 um den Einheits-
staat gekämpft wurde, ohne daß er zur vollen Ausbildung gelangen
konnte”), brach/in den Städten fast überall. die
alte Patrizierherrschaft zusammen; soweit sie
nicht schon in den früheren Wirren der Patriotenzeit einen starken
Stoß erlitten hatte. Ob mit den demokratischen Verwaltungen der
wirtschaftlichen Entwicklung eine bessere Zukunft gesichert war,
schien doch sehr zweifelhaft; entscheidend war freilich für das
Wirtschaftsleben diese politische Umwälzung in den Städten nicht.
Mit den genannten, Freiheit, Einheit und Gleichheit atmenden
Maßregeln, deren wirtschaftlicher Wert im einzelnen theoretisch
ja meist unleugbar war, stand die rauhe Wirklichkeit in scharfem
Widerspruch. Der revolutionäre Ursprung und die rücksichtslose
') Zu den erlassenen, aber nicht ausgeführten Gesetzen gehörte auch das
Armengesetz vom 15. Juli 1800 (vgl. Falkenburg in Handwörterbuch d.
Staatswiss., 3. Aufl., II, 114).
2?) Koenen, Joden in Nederland, S. 230, 232.
°) Wolff, De houding etc.,, S. 467.
*‘) Wolff; ebenda, S, 77. Nach d’Alphonse, S. 154, gab es um 1810
in ganz Holland 36 981 Juden.
5) Vgl. Gosses u. Japikse, S. 368 ff.
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