Full text : Das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften auf den Universitäten und Hochschulen Deutschlands und die Doktorwürde (Dr. rer. pol.)

Allgemeines,
folgen und den Hochschulen die Mittel zu gewähren, die zum Ausbau
— Schaffung der erforderlichen Lehrstühle, der Institute und Seminare
usw. — nötig sind. Nichts dürfte verkehrter sein, als hier zu sparen. Die
Ausgaben hierfür werden sich am Volksganzen tausendfach bezahlt
machen.
Das Studium der Wirtschaftswissenschaften wird in der
Hauptsache auf unseren Universitäten betrieben. Aber auch einige
unserer Technischen Hochschulen, z. B. Dresden und München, sind
für diese Studien besonders eingerichtet, so daß dort sowohl die Diplomprüfung
 für Volkswirte wie auch die Doktorprüfung abgelegt werden kann.
Auch an einigen staatlich anerkannten Handelshochschulen, vor allem in
Nürnberg, kann dies Studium mit einer Abschlußprüfung betrieben werden.
Wir werden in einem besonderen Anhang über das Studium der Wirtschaftswissenschaften
 auf den Technischen und Handelshochschulen das
Nähere und Notwendige mitteilen.
Vor allem ist den Studierenden der Wirtschaftswissenschaften anzuraten,
 sich auch mit den Rechtswissenschaften eingehender zu befassen.
Volkswirtschaft und Rechtswissenschaft gehören zusammen. Der Wirtschaftswissenschaftler
 kann eine grundlegende rechtswissenschaftliche
Bildung nicht entbehren. Die meisten Universitäten haben die lange Jahrzehnte
 in der philosophischen Fakultät geführten „Staatswissenschaften“
in neuerer Zeit zur rechtswissenschaftlichen Fakultät hinübergenommen,
um so auch äußerlich zu vereinigen, was tatsächlich zusammengehört.
Andererseits sind aber auch, um die Selbständigkeit der Staats-. und
Wirtschaftswissenschaften zu betonen, diese nicht einfach in der juristischen
 Fakultät als Lehrfach aufgegangen, sondern sie nehmen eine besondere
 Stellung dort ein. Eine große Anzahl unserer Universitäten führen
daher eine
„rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät“
bzw. eine
„rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät“.
Wenn wir der oben ausgesprochenen Ansicht, daß Rechtswissenschaft
und Staatswissenschaft zusammengehören, beipflichten, so ist daraus auch
die Folgerung zu ziehen, daß sowohl der „stud. jur.“ als auch der „stud.
rer. pol.“ am besten tun, wenn sie in den ersten Semestern beiden
Wissensgebieten ein gleichmäßiges Interesse entgegenbringen. Es hat dies
auch noch den Vorteil, daß man sich dann nach einigen Semestern ohne
Nachteil an Zeitverlust entscheiden kann, ob man sich ganz den Rechtswissenschaften
 oder den Staats- bzw. Wirtschaftswissenschaften zuwenden
            
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