Die Technische Hochschule in Dresden.
$ 11: Für die Hausarbeit wird jedem Bewerber eine besondere Aufgabe gestellt.
Die Arbeit ist innerhalb sechs Wochen bei dem Prüfungsausschuß, einzureichen. Sie ist
mit der an Eidesstatt gegebenen und unterschriebenen Erklärung des Bewerbers zu versehen,
daß sie von ihm selbständig und ohne unerlaubte fremde Hilfe angefertigt ist und alle Stellen,
die wörtlich oder annähernd wörtlich aus Veröffentlichungen entnommen sind, als solche
kenntlich gemacht sind.
$ 12. Die unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgaben werden für alle Teilnehmer an
einem Prüfungstermin einheitlich gestellt. Es sind jeweils zwei Aufgaben zur Wahl zu stellen.
$ 13. Der Gebrauch anderer als der vom Prüfungsausschuß ausdrücklich zugelassenen
Hilfsmittel ist verboten. Ein Bewerber, der sich gegen dieses Verbot verfehlt, wird durch
Beschluß des Ausschusses von der Prüfung ausgeschlossen. Wird die Verfehlung erst nach
Abschluß der Prüfung entdeckt, so wird ein Prüfungszeugnis nicht ausgestellt oder das
schon ausgestellte Zeugnis entzogen.
$ 14. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die in $3 Ziffer 1—7 bezeichneten
Prüfungsfächer.
$ 15. Die mündliche Prüfung wird mit höchstens vier Kandidaten zusammen vorgenommen.
Auf die Prüfung des einzelnen Faches soll eine halbe Stunde verwendet werden.
IV. Prüfungszeugnisse,
8 16. Über die bestandene Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das neben dem Urteil
in den einzelnen Fächern die Gesamtnote enthält.
Das Zeugnis enthält eine knappe Aufzeichnung über die Studiendauer an den einzelnen
besuchten Hochschulen und über den Zeitpunkt der bestandenen Vor- und Hauptprüfung.
Unter Berücksichtigung der in der Vorprüfung erreichten Zensur ist der Ausfall der
Hauptprüfung zu einem zusammenfassenden Urteil über den Studienerfolg des Kandidaten
zu verwenden, indem das Diplom die Gesamtprüfung als
„mit Auszeichnung bestanden‘
„sehr gut bestanden‘‘
„gut bestanden‘
oder „bestanden“
kennzeichnet. Die „mit Auszeichnung bestandene‘“ Hauptprüfung empfiehlt den Kandidaten
zur Verleihung eines Stipendiums.
$ 17. Diplom. Neben dem Zeugnis wird dem Geprüften ein vom Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses unterzeichnetes Diplom als „Diplom-Volkswirt‘ ausgestellt, in dem
die Gesamtnote der Hauptprüfung eingetragen ist.
V. Wiederholung der Prüfung.
$ 18. Wer die Prüfung nicht bestanden hat, darf sie nur einmai und zwar frühestens
nach einem Semester wiederholen.
- Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur einmal gestattet.
Bewerber, die ohne triftige Entschuldigung am Prüfungstermin ausbleiben oder die
Prüfung vor ihrem Abschluß aufgeben, gelten als zurückgetreten.
8 19. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung zur Erlangung eines besonderen
Zeugnisses ist nur einmal und nur innerhalb eines Jahres seit Bestehen der Prüfung zulässig,
VI. Gebühren,
$ 20. Für jede Prüfung ist eine vom Ministerium für Volksbildung festgesetzte Gebühr
zu entrichten. In besonderen Fällen kann der Prüfungsausschuß die Gebühr ganz oder
teilweise erlassen.
VII. Übergangsbestimmungen,
$ 21. Die Prüfungen nach vorstehender Prüfungsordnung werden erstmalig im Wintersemester
1923/24 abgehalten,
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