Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

FRANKREICH.  —  Sociale,  Gewerbs-  und  Handelsverhältnisse.

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Batterie  v.  16  Kan.,  6  ditto  entwaffnet,  7  im  Bau,  dann  1  Schiffe  zu
Specialzwecken,  —  Räderdampfer:  17  Fregatten,  9  Corvetten,  71
Avisos.—  Segelschiffe:  6  Liniensch.,  24  Freg.,  9  Corv.,  16  Briggs,
22  kleinere  und  3ü  Transportsch.  —  Reserve:  25  Liniensch.  v.  &Í)—
HO  Kan,,  3  Freg.,  7  Kanonenboote.  —  Die  Panzerfregatten  allein
haben  632  Kan.  und  15,600  Pferdekr.;  die  Schraubenlinienschiffe  3296
Kan.,  23,890  Pf.;  die  Fregatten  940K.,  12,990  Pf.;  die  Corv.  188  K.,
5220  Pf.;  die  übrigen  Fahrzeuge  589  K.,  23,918  Pf.  —  Die  Raddampfer ­
  zählen  525  Kan.  u.  19,340  Pf.  ;  die  Segelschiffe  haben  2242  Kan.
Dies  ergibt  zus.  358  und  mit  den  50  im  Bau  begriffenen  und  den
entwaffneten  408  Schiffe  mit  8412  Kanonen  und  100,958  Pferdekraft.
(Eine  andere  Zusammenstellung  ergibt  sogar  478  Schiffe,  9766  Kan.
und  107,075  Pf.)
Die  Bemannung  der  Schiffe  erfolgte  bis  zur  Neuzeit  nach  der  seit
1683  eingeführten  Seeconscription,  welche  alle  Seeleute  bis  zum  50.  Altersjahre ­
  umfasste.  Das  Drückende  derselben  bewirkte  aber  gerade,  dass
Frankreich  eine  so  geringe  Handelsmarine  besitzt,  indem  die  Küstenbewohner ­
  häufig  die  Seeschifffahrt  aufgaben,  um  sich  dem  damit  verbundenen ­
  Hörigkeitsverhältnisse  zu  entziehen.  Darum  betrug  die  Zahl
der  inscribirten  Seeleute  blos  etwa  90,000,  wovon  nur  gegen  60,000
diensttauglich.  Durch  Decret  v.  22.  Oct.  1863  ward  das  Verhältniss  in
einer  der  Dienstpflichtigkeit  im  Landheer  ähnlichen  Weise  neu  geordnet, ­
  und  nun  soll  die  Gesammtzahl  der  Seeleute  gegen  200,000  betragen. ­
  In  der  vorhandenen  Mannschaftszahl  erfreut  sich  indess  England
immerhin  einer  gewaltigen  Ueberlegenheit  ;  doch  hat  man  allerdings  zu
berücksichtigen,  dass  auf  den  Dampfern  eine  geringere  Mannschaftszahl
erforderlich  ist,  als  auf  den  Segelschiffen.  (Vergl.  Grossbr.,  S.  26.)
Geschichtliche  Notiz.  Im  Jahre  1780  ward  die  französische
Kriegsmarine  so  angegeben:  Schiffe  erster  Ordnung  60,  zweiter  24,
leichte  182,  zusammen  266,  mit  13,300  Kanonèn  und  78,000  Seeleuten. ­
  —  Eine  Liste  von  1785  führt  auf:  Linienschiffe  72,  Fregatten  74.
Corvetten  28,  Gabarren  36,  Cutters  27,  Bombardiergallioten  19,  zusammen ­
  256.  (Wegen  Trafalgar  vergl.  S.  26.)

Sociale,  <¿ewerb.s-  und  llaiidelsverhähiiisse.
_  Bemerkungen.  Die  Revolution  hat  sogleich  (4.  August
i  J)  alle  Schranken  aufgehoben,  welche  die  freie  Bewegung  der  einzelnen ­
  S^atsangehörigen  und  den  Verkehr  im  Innern  des  Landes  hinderuv
  estehen  :  unbedingte  Freizügigkeit,  Gewerbsfreiheit,  beliebige
Iheilbarkeit  des  Grundeigenthums.  Da  überdies  jeder  Unterschied  in
den  Rechten  der  Provinzen  und  Gemeinden  fiel,  so  kann  jeder  Franzose
nicht  nur  ohne  amtliche  Erlaubniss  heirathen,  sondern  auch  in  jeder  Gemeinde ­
  ohne  Kosten,  durch  blose  Declaration  das  Ortsbürgerrecht  erwerben. ­
  —  Es  ist  bekannt,  welche  Ausbildung  die  franz.  Industrie  unter
der  Herrschaft  der  Gewerbsfreiheit  erlangt  hat.  Der  vielverbreiteten ­
  Ansicht  entgegen,  dass  diese  Einrichtung  zwar  wohlfeilere,  aber
auch  schlechtere  Waaren  erzeuge,  die  Gewerbtreibenden  in  einen  Zu-
            
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