Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

86  FJIAXKKEICH.  —  Sociale,  Gewerbs-  und  Handelsverhältnisse.
stand  des  Elendes  bringe  und  den  Fortschritt  im  Gewerbswesen  hemfne,
zeichnen  sich  die  franz.  Industrieerzeugnisse  durch  die  elegantesten  Formen ­
  aus,  die  an  Dauerhaftigkeit  denen  anderer  Länder  keineswegs
nachstehen,  und  wofür  gewöhnlich  höhere  Preise  bezahlt  werden,  als  in
dem  noch  mit  Zunftzwang  ausgestatteten  Auslande,  so  dass  der  Handwerker ­
  in  dem  gewerbfreien  Frankreich  eines  bessern  Lohnes  sich  erfreut, ­
  als  in  Deutschland.  Lnd  wenn  es  richtig  ist,  dass  viele  der  vorzüglichsten ­
  Arbeiter  in  Frankreich  (Meister  und  Gehülfen)  Deutsche
sind,  so  spricht  auch  dieser  Umstand  gerade  für  die  franz.  Einrichtung,
unter  der  jene  Icente  ihre  Kunst  und  ihren  Fleiss  mit  besserm  Erfolge
zur  Geltung  bringen  können,  als  unter  den  beengenden  Zunft-  und  Niederlassungsverhältnissen ­
  ihrer  eigenen  Heimath.  Die  Consumenten  gewinnen ­
  ohnehin  bei  der  freien  Concurrenz.
Das  Princip  der  freien  gewerblichen  Bewegung  ist  im  Allgemeinen
in  allen  Zweigen  consequent  durchgeführt,  sonach  nicht  blos  in  einzelnen ­
  Richtungen  nach  bureaucratischem  Ermessen  durch  persönliche  Concessionen
  gestattet,  in  anderen  unbedingt  versagt  (wodurch  ein  Theil  der
Bevölkerung  diesem  oder  jenem  Ernährungszweige  in  unnatürlicher
Weise  zugetrieben  wird).  Darnach  sehen  wir  in  dieser  Beziehung  eine
gesunde,  naturgemässe  Entwicklung.  Dabei  ergibt  sich  auch  die  sehr
beachtenswerthe  Erscheinung,  dass,  während  man  in  Ländern  mit  dem
Principe  der  Beschränkung  ungemein  klagt  über  Uebervölkcrung,  Uebersetztsein
  der  Handwerke  u.  dgl.,  —  gerade  in  Frankreich,  bei  völliger
Unbeschränktheit,  die  Zunahme  der  Bevölkerung  geringer  ist  als  in
irgend  einem  andern  grösseren  Staate.  Von  1821—51  (Zeit  der  ärgsten
Klagen)  betrug  die  Bevölkerungszunahme  im  Durchschnitte  jährlich  :
in  Frankreich  .  0,5S2  Proc.  ¡  in  Oesterreich  etwa  0,S  Proc.
-  England  .  .  1,646  -  -  Russland  -  0,6
-  Preussen  .  .  1,563  -  |
Die  unbedingte  Theilbarkeit  des  Grundeigenthums  hat
zur  Verbesserung  der  Agriculturverhältnisse  mächtig  beigetragen.  Gerade
diejenigen  Gegenden,  wie  die  Seine-,  Rhein-  und  Nord-Departemente,
in  denen  die  Gütertheilbarkcit  am  meisten  durchgeführt  ist,  sind  die
bestangebauten,  reichsten  und  cultivirtesten  im  ganzen  Lande.
Die  Gesammtresultate  würden  noch  ungleich  günstiger  sein,  wenn
nicht  manche  andere  Verhältnisse  hemmend  ein  wirkten.  Obwol  nemlich
das  Princip  freier  gewerblicher  Bewegung  feststeht,  wurden  doch  Beschränkungen ­
  im  Einzelnen  eingeführt.  So  sind  Buchdruckereien  und
Buchhandel  aus  politischen,  Apotheken  aus  sanitätspolizeilichen  Rücksichten ­
  concessionspflichtig.  Ebenso  findet  sich  die  Gütertheilbarkeit
wenigstens  in  Einzelfällen  durch  die  (von  Napoleon  I.  wieder  eingeführten) ­
  Majorate  beschränkt,  hie  und  da  überdies  noch  durch  das  Herkommen ­
  (z.  B.  in  manchen  Gegenden  des  Westens  und  Südens,  die  sich
aber  auch  gerade  durch  geringe  Production  unvortheilhaft  auszeichnen).
Es  gibt  zudem  Beschränkungen  aus  fiscalischen  Gründen  ;  so  ist  der  Tabaksbau ­
  nicht  jedem  Landwirthe,  ja  er  ist  nicht  einmal  in  jedem  Departemente
  gestattet,  damit  der  Ertrag  des  Tabakmonopols  nicht  gefährdet
werde.  (Nur  in  15  Departementen  darf  Tabak  gebaut  werden,  und  jeder
Landwirth  unterliegt  dabei  noch  besondern  Beschränkungen.)  —  Im
            
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