86 FJIAXKKEICH. — Sociale, Gewerbs- und Handelsverhältnisse.
stand des Elendes bringe und den Fortschritt im Gewerbswesen hemfne,
zeichnen sich die franz. Industrieerzeugnisse durch die elegantesten Formen
aus, die an Dauerhaftigkeit denen anderer Länder keineswegs
nachstehen, und wofür gewöhnlich höhere Preise bezahlt werden, als in
dem noch mit Zunftzwang ausgestatteten Auslande, so dass der Handwerker
in dem gewerbfreien Frankreich eines bessern Lohnes sich erfreut,
als in Deutschland. Lnd wenn es richtig ist, dass viele der vorzüglichsten
Arbeiter in Frankreich (Meister und Gehülfen) Deutsche
sind, so spricht auch dieser Umstand gerade für die franz. Einrichtung,
unter der jene Icente ihre Kunst und ihren Fleiss mit besserm Erfolge
zur Geltung bringen können, als unter den beengenden Zunft- und Niederlassungsverhältnissen
ihrer eigenen Heimath. Die Consumenten gewinnen
ohnehin bei der freien Concurrenz.
Das Princip der freien gewerblichen Bewegung ist im Allgemeinen
in allen Zweigen consequent durchgeführt, sonach nicht blos in einzelnen
Richtungen nach bureaucratischem Ermessen durch persönliche Concessionen
gestattet, in anderen unbedingt versagt (wodurch ein Theil der
Bevölkerung diesem oder jenem Ernährungszweige in unnatürlicher
Weise zugetrieben wird). Darnach sehen wir in dieser Beziehung eine
gesunde, naturgemässe Entwicklung. Dabei ergibt sich auch die sehr
beachtenswerthe Erscheinung, dass, während man in Ländern mit dem
Principe der Beschränkung ungemein klagt über Uebervölkcrung, Uebersetztsein
der Handwerke u. dgl., — gerade in Frankreich, bei völliger
Unbeschränktheit, die Zunahme der Bevölkerung geringer ist als in
irgend einem andern grösseren Staate. Von 1821—51 (Zeit der ärgsten
Klagen) betrug die Bevölkerungszunahme im Durchschnitte jährlich :
in Frankreich . 0,5S2 Proc. ¡ in Oesterreich etwa 0,S Proc.
- England . . 1,646 - - Russland - 0,6
- Preussen . . 1,563 - |
Die unbedingte Theilbarkeit des Grundeigenthums hat
zur Verbesserung der Agriculturverhältnisse mächtig beigetragen. Gerade
diejenigen Gegenden, wie die Seine-, Rhein- und Nord-Departemente,
in denen die Gütertheilbarkcit am meisten durchgeführt ist, sind die
bestangebauten, reichsten und cultivirtesten im ganzen Lande.
Die Gesammtresultate würden noch ungleich günstiger sein, wenn
nicht manche andere Verhältnisse hemmend ein wirkten. Obwol nemlich
das Princip freier gewerblicher Bewegung feststeht, wurden doch Beschränkungen
im Einzelnen eingeführt. So sind Buchdruckereien und
Buchhandel aus politischen, Apotheken aus sanitätspolizeilichen Rücksichten
concessionspflichtig. Ebenso findet sich die Gütertheilbarkeit
wenigstens in Einzelfällen durch die (von Napoleon I. wieder eingeführten)
Majorate beschränkt, hie und da überdies noch durch das Herkommen
(z. B. in manchen Gegenden des Westens und Südens, die sich
aber auch gerade durch geringe Production unvortheilhaft auszeichnen).
Es gibt zudem Beschränkungen aus fiscalischen Gründen ; so ist der Tabaksbau
nicht jedem Landwirthe, ja er ist nicht einmal in jedem Departemente
gestattet, damit der Ertrag des Tabakmonopols nicht gefährdet
werde. (Nur in 15 Departementen darf Tabak gebaut werden, und jeder
Landwirth unterliegt dabei noch besondern Beschränkungen.) — Im