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Alkoholgenuß seine Arbeitsfähigkeit und Lebensdauer ein. Die
energische Aufklärung lote auch der Einfluß der Schule haben
endlich Erfolg gehabt. Durch Konsumvereine und besondere
Nahrungsmittellieferungen haben die Jndustrieverwaltungen
ihre Arbeiter zur gesunden Ernährungsweise erzogen.
Was das physische und technische Können in seinem Berufe
betrifft, ist der oberschlesische Berg- und Eisenhüttenmann dem
westdeutschen durchaus ebenbürtig, wenn nicht überlegen. Dies
zeigt sich beim Bergbau in der schwierigeren Schießarbeit, die
bei der Mächtigkeit der oberschlesischen Flöze weit mehr Geschicklichkeit
erfordert, als in Revieren mit weniger mächtigen Flözen,
und im Eisenhüttenbetrieb schon darin, daß allein Oberschlesien
bis heute noch größere Mengen Schweißstahl im Puddlingsverfahren
herstellt, das an den Schmelzarbeiter die höchsten
technischen Anforderungen stellt.
Es steht fest, daß der Oberschlester eine erstaunlich technischingeniöse
Begabung besitzt, die ihn befähigt, jeder qualitativen
Entwicklung im industriellen Betrieb rasch zu folgen. Wie
nirgendwo finden wir in den oberschlesischen Betrieben Arbeitsaufseher
und Hüttemneister, die ohne Fachschulenbildung
vom gewöhnlichen Arbeiter emporgestiegen sind.
Was nun den Lohn betrifft, so ist diese Frage durch den
jüngsten oberschlesischen Arbeiterstreik wieder scharf in den Vordergrund
gerückt*).
Die Industrieverwaltungen bezeichneten den Streik als
eine „frivole Machtprobe" der polnischen Berufsvereinigung
und behaupteten, „die Löhne seien durchgehends höher als in
den Vorjahren", daher hätten die Arbeiter keinen Anlaß zu
Klagen. Dagegen bestanden die polnische Organisation und
die anderen Gewerkschaften mit Ausnahme der katholischen auf
der Forderung einer allgemeinen Lohnerhöhung um 15% und
der Einführung der achtstündigen Schicht, mit dem Hinweis,
daß im Westen die Löhne bedeutend höher seien und auch die
achtstündige Schicht schon lange durchgeführt worden sei.
Bei einem Vergleich der oberschlesischen mit den rheinisch-)
1) Im April/Mai 1913, er scheiterte an der Unnachgibigkeit
der Verwaltungen.