Zielsetungen. 7
[ese und staune! ~ „Umgekehrt gelten diese Werte auch für die Zukunft, jedoch nur so lange,
als ihre Unterlagen ~ d. h. die Erträge und Kosten ~ sich nicht ändern, theoretisch
können sie somit auch für die Unendlichkeit gültig sein. Endlich und un-
endlich sind solidarisch )." ~ Mit demselben Rechte könnte man sagen: wenn
diese sonderbare Theorie nicht durch eine andere wissenschaftliche Theorie ersetzt wird, dann
gilt sie auch in der Zukunft noch, folglich gilt sie theoretisch bis in alle Unendlichkeit. Das
ist im Grunde nichts weiter als ein Märchen ä la „Wenn sie nicht gestorben sind, so leben
sie heute noch“. ~ Aber nicht nur endlich und unendlich sind solidarisch ~ diese seltsame
Solidarität wird sogar noch durch eine mathematische Formel bewiesen , alles ist in
dieser Theorie solidarisch, schlechthin alles. Technik und Skonomik; Rente, Kapital und
Zinsfuß; Waldbau und Forssteinrichtung; Tradition und Spekulation ~ find solidarisch.
Tradition und Spekulation sollen solidarisch sein, aber trotzdem soll die Tradition die
Spekulation mäßigen. Wie können da aber beide noch solidarisch sein, wenn die eine
die andere mäßigt!? Der Zinsfuß soll auf der einen Seite „keine fest gegebene Größe“
sein, auf der andern Seite aber soll er „das M a ß zur Messung ab s o lu te r und
relativer Werte“ sein. Wie kann aber eine nicht fest gegebene Größe ein „M a ß“ sein?
– Es wäre im Interesse unserer Wissenschaft sehr zu wünschen, daß die „Endlichkeit“
und diese sonderbare Lehre recht bald „solidarisch“ würden.
Andere, heute noch existierende Bodenreinerträgler, suchen das Problem der Preis-
bestimmung für eine entfernte Zukunft auf eine andere, nicht minder anfechtbare Art
zu lösen. Auch sie setzen bei ihren sogenannten Rentabilitätsberechnungen angeblich nur
die ge g enw är t i g e n Preise für die Erträge ein, rechnen aber mit einem fortwährenden
Steigen der Preise und berücksichtigen diese Steigerung in ihren Formeln durch eine
Herabsezung des landesüblichen Zinsfußes auf 3 %/0. Auf Grund dieser „Ver-
sc<h i e b un g“ rechnen sie also in Wahrheit nicht mit den gegenwärtigen, sondern mit
willkürlich bestimmten zukünftigen Preisen und nicht mit dem sogenannten forstlichen,
sondern mit dem landesüblichen Zinsfuß. Trotzdem behaupten sie, mit den Gegenwarts-
preisen und dem ssogenannten forstlichen Zinsfuß zu rechnenr).
Gegen den triftigen Einwand, daß die zur Durchführung ihrer sogenannten Renta-
bilitätsrechnung notwendigen Rechnungsgrundlagen nicht mit genügender Sicherheit
festgelegt werden können, haben die Bodenreinerträgler wirklich stichhaltige Gegeneinwände
bis jetzt nicht vorzubringen vermocht. So sucht beispielsweise En dr e s diesen Einwand
mit folgenden Sätzen zu entkräften: „Falls dieser Einwurf berechtigt wäre, trifft er die
Waldreinertragswirtschaft im gleichen Grade wie die Bodenreinertragswirtschaft, denn
die Rechnungsgrößen sind für beide Systeme dieselben. In einem geordneten
Forstbetrieb mit genauer Buchführung ergeben sich übrigens die Rechnungsgrundlagen
ganz von selbsts)". Gegen diesen Verteidigungsversuch ist zunächst zu bemerken, daß
die Behauptung, die Waldreinertragswirtschast habe es mit d enselben Rechnungs-
größen zu tun wie die Bodenreinertragswirtschaft, keineswegs zutrifft, denn die Wald-
reinertragslehre hat es nicht mit Zukunstswerten zu tun, wie die Bodenreinertrags-
lehre. Aber selbst wenn die Rechnungsgrößen für beide Systeme wirklich dieselben
wären, wie End r e s behauptet, dann wäre durch den bloßen Hinweis hierauf der die
Y Borgmann, |. €.
?) Vgl. hierzu auch Le mmel, „Die Bodenreinertragslehre in sozialökonomischem Lichte“,
gesheth fit seit. und Jagdwesen, 1925, Heft 2.
nd res, I. c.. S. 64.