Full text: Forstwirtschafts-Politik

Ökonomische Bedinglheit. : _ 81 
Ökonomische Bedingtheit der Forst- und 
Holzwirtschaft. 
Die in der Forst- und Holzwirtschaft tätigen Menschen 
und Berufe. 
Erkenntnisquelle für die Erfassung der in der deutschen Forst- und Holzwirtschaft 
tätigen Menschen und Berufe ist die meist auch mit einer Erhebung der Betriebe verbundene 
Berufsstatisti k. Berufs- und Betriebszählungen wurden im Deutschen Reiche vor- 
genommen in den Jahren 1882, 1895, 1907 und 1925. Die Resultate der letten Zählung 
vom 16. Juni 1925 sind noch nicht veröffentlicht, so daß wir uns zur Zeit noch an die 
Ergebnisse der Zählung vom 12. Juni 1907 halten müsssen. 
Sie gliedert sich in eine Berufs- und eine Betriebsstatistik. In der Berufs- 
st ati st i k ist jeder Erwerbstätige dem Beruf zugezählt, den er persönlich ausübt. In 
der Betriebsstatistik, auf die weiter unten auf S. 88 näher eingegangen wird, 
werden alle Beschäftigten in der Berufsgruppe ihres Betriebes gezählt. So zählen z. B. 
die Tischler in einer Fabrik landwirtschaftlicher Maschinen in der Berufsstatisstik zur 
Tischlerei, während sie in der Betriebsstatistik zur Maschinenindustrie gerechnet werden. 
Die Zählung unterscheidet drei große soziale Klassen: 
Selbständig e. Eigentümer, Miteigentümer, Pächter, Erbpächter, leitende 
Beamte und Gewerbetreibende, die in der eigenen Wohnung für ein fremdes 
Geschäft arbeiten. 
Angestellte. Nichtleitende Beamte; überhaupt das wissenschaftlich, technisch oder 
kaufmännisch gebildete Verwaltungs- und Aufsichts-, sowie Rechnungs- und 
Büropersonal. 
Arbeiter. Gesellen, Lehrlinge und ssonstige Arbeiter, gelernte und ungelernte, 
männlichen und weiblichen Geschlechts, einschließlich der im Gewerbe tätigen 
Familienangehörigen und Dienenden. 
Nach einem anderen Einteilungsgrund wird ferner folgendermaßen gegliedert: 
Erwerbstätige im Hauptberuf, d. h. dem Beruf, auf dem in der Hauptsache 
ihre Existenz beruht. 
Dienen de im Haushalt der Erwerbstätigen. 
Angehörige der Erwerbstätigen, soweit sie nicht selbst einen Hauptberuf ausüben. 
Personen ohne Beruf oder Berufsangabe. 
Die Ges amt b e v ölk e r un g des Deutschen Reiches betrug bei der Zählung von: 
1882 = 45 222 113 Personen 
1895 = 51 770 284 er 
1907 ~ HI1 720 529
	        
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