Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

würde  meiner  Ueberzeugung  nach  keine  noch  erheblichere  Ausbreitung
der  Geschlechtskrankheiten  zur  Folge  haben."
In  unseren  Tagen,  wo  der  Streit  für  das  Für  und  Wider  der
polizeilichen  Kontrolle  noch  so  wild  wogt,  ist  es  ein  überaus  verdienstliches ­
  Werk,  daß  fidj 1  da  ein  Fachgelehrter,  der  Herr  Professor
Dr.  S.  Bettmann-Heidelberg,  „die  ärztliche  Ueberwachung  der  Prostituierten" ­
  zum  Gegenstand  einer  wissenschaftlichen  Spezialstudie
erwählt  hat.
Professor  Bettmann  hält  an  dem  Sahe  fest,  daß  die  gesundheitliche ­
  Ueberwachung  der  Prostituierten  zunächst  eine  gewisse  Zahl  von
Infektionen  verhüte.  „Trotzdem  wird  sich  der  Hygieniker  mit  dem
vorhandenen  System  der  Reglementierung  nicht  zufrieden  geben
können.  Selbst  wenn  alle  jene  Verbesserungen  des  medizinischen
Teiles  der  Kontrolle,  die  praktisch  erreichbar  wird,  eingeführt
würden,  und  damit  bezüglich  der  Ueberwachten  die  Einwände  wegfielen, ­
  die  sich  aus  mangelhaften  hygienischen  Maßnahmen  herleiten,
besteht  die  Tatsache  fort,  daß  durch  die  jetzige  Methode  nur  ein  beschränkter ­
  Bruchteil  der  Prostituierten  einer  regelmäßigen  ärztlichen
Kontrolle  unterstellt  bleibt.  Auch  dann,  wenn  im  Rahmen  der  Reglementierung ­
  der  humane  Standpunkt  immer  mehr  zu  seinem
Rechte  kommt,  fehlt  es  dem  System  an  der  nötigen  Erweiterungsfähigkeit. ­
  Die  Reglementierung  an  sich  behält  abschreckende  Härten,
die  sich  durch  die  praktische  Ausführung  vielleicht  einengen,  aber  nicht
beseitigen  lassen.  Die  Ueberzahl  der  Prostituierten  der  Kulturländer ­
  sucht  der  Kontrolle  zu  entrinnen,  und  diese  Tendenz  steigert
sich  in  fortschreitender  Entwickelung.  Dazu  muß  die  Behörde  selbst
immer  mehr  gewisse  Elemente  von  der  Reglementierung  ausschließen
—  und  das  betrifft  vor  allem  die  gefährliche  Quote  der  Minderjährigen. ­
  So  führt  das  System  allmählich  statt  zur  Erweiterung
zur  Einengung  seiner  Wirksamkeit.  Unter  den  älteren  Prostituierten,
die  unter  der  Reglementierung  verbleiben,  befindet  sich  ein  großer
Bruchteil  von  solchen,  die  der  genauen  hygienischen  Ueberwachung
kaum  mehr  bedürfen;  wenn  diese  der  Kontrolle  zu  anscheinend  guten
Resultaten  verhelfen,  so  bedeutet  das  noch  nichts  für  die  Vortrefflichkeit ­
  des  Systems;  und  je  größere  Bedeutung  die  geheime  Prostitution
gewinnt,  die  der  Reglementierung  unerreichbar  bleibt,  um  so  mehr
wird  man  sich  fragen  müssen,  ob  die  ganze  Steigerung  an  Mühe  und
Kosten,  die  für  die  hygienische  Ausgestaltung  jener  Kontrolle  angestrebt ­
  werden,  sich  lohnt,  und  ob  nicht  unsere  ganzen  Bestrebungen
mit  einem  Luxusexperimente  enden,  das  einer  unfruchtbaren  Bemühung ­
  höchstens  den  Schein  von  Erfolgsmöglichkeiten  verleiht."
Und  im  vollen  Einklang  mit  jener  tief  pessimistischen  Stimmung
gegenüber  der  sanitätspolizeilichen  Kontrolle  des  Prostituierten  erklärt ­
  er  die  Rolle,  die  dem  Arzte  durch  die  Reglementierung  der
Prostitution  angewiesen  wird,  für  undankbar  und  wenig  erfolgreich.
„Wenn  .  den  Aerzten  im  Rahmen  der  bestehenden  Reglementierung
eine  Tätigkeit  zufällt,  so  haben  sie  nachdrücklich  hervorzuheben,  wie
            
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