würde meiner Ueberzeugung nach keine noch erheblichere Ausbreitung
der Geschlechtskrankheiten zur Folge haben."
In unseren Tagen, wo der Streit für das Für und Wider der
polizeilichen Kontrolle noch so wild wogt, ist es ein überaus verdienstliches
Werk, daß fidj 1 da ein Fachgelehrter, der Herr Professor
Dr. S. Bettmann-Heidelberg, „die ärztliche Ueberwachung der Prostituierten"
zum Gegenstand einer wissenschaftlichen Spezialstudie
erwählt hat.
Professor Bettmann hält an dem Sahe fest, daß die gesundheitliche
Ueberwachung der Prostituierten zunächst eine gewisse Zahl von
Infektionen verhüte. „Trotzdem wird sich der Hygieniker mit dem
vorhandenen System der Reglementierung nicht zufrieden geben
können. Selbst wenn alle jene Verbesserungen des medizinischen
Teiles der Kontrolle, die praktisch erreichbar wird, eingeführt
würden, und damit bezüglich der Ueberwachten die Einwände wegfielen,
die sich aus mangelhaften hygienischen Maßnahmen herleiten,
besteht die Tatsache fort, daß durch die jetzige Methode nur ein beschränkter
Bruchteil der Prostituierten einer regelmäßigen ärztlichen
Kontrolle unterstellt bleibt. Auch dann, wenn im Rahmen der Reglementierung
der humane Standpunkt immer mehr zu seinem
Rechte kommt, fehlt es dem System an der nötigen Erweiterungsfähigkeit.
Die Reglementierung an sich behält abschreckende Härten,
die sich durch die praktische Ausführung vielleicht einengen, aber nicht
beseitigen lassen. Die Ueberzahl der Prostituierten der Kulturländer
sucht der Kontrolle zu entrinnen, und diese Tendenz steigert
sich in fortschreitender Entwickelung. Dazu muß die Behörde selbst
immer mehr gewisse Elemente von der Reglementierung ausschließen
— und das betrifft vor allem die gefährliche Quote der Minderjährigen.
So führt das System allmählich statt zur Erweiterung
zur Einengung seiner Wirksamkeit. Unter den älteren Prostituierten,
die unter der Reglementierung verbleiben, befindet sich ein großer
Bruchteil von solchen, die der genauen hygienischen Ueberwachung
kaum mehr bedürfen; wenn diese der Kontrolle zu anscheinend guten
Resultaten verhelfen, so bedeutet das noch nichts für die Vortrefflichkeit
des Systems; und je größere Bedeutung die geheime Prostitution
gewinnt, die der Reglementierung unerreichbar bleibt, um so mehr
wird man sich fragen müssen, ob die ganze Steigerung an Mühe und
Kosten, die für die hygienische Ausgestaltung jener Kontrolle angestrebt
werden, sich lohnt, und ob nicht unsere ganzen Bestrebungen
mit einem Luxusexperimente enden, das einer unfruchtbaren Bemühung
höchstens den Schein von Erfolgsmöglichkeiten verleiht."
Und im vollen Einklang mit jener tief pessimistischen Stimmung
gegenüber der sanitätspolizeilichen Kontrolle des Prostituierten erklärt
er die Rolle, die dem Arzte durch die Reglementierung der
Prostitution angewiesen wird, für undankbar und wenig erfolgreich.
„Wenn . den Aerzten im Rahmen der bestehenden Reglementierung
eine Tätigkeit zufällt, so haben sie nachdrücklich hervorzuheben, wie