Unternehmungsformen in der Holzwirtschaft. 15
und Ge s. m. b. H. sind in der Forstwirtschaft zwecklos und verfehlt. Nur die A. - G.
könnte auf den ersten Blick angemessen erscheinen für eine Wirtschaft, die sich durch einen
so stetigen Betrieb auszeichnet wie die Forstwirtschaft und bei der die persönliche Arbeit
nicht so sehr in den Vordergrund tritt. Aus dieser Erwägung heraus hat man dann
auch in der Tat in Öst er r e i ch schon A. - G.’ s zur Ausbeutung der Wälder errichtet.
Die meisten dieser A. - G.’ s sind indes wieder eingegangen, nachdem den ersten Erwerbern
der erste Gewinn gesichert war. Die For stw ir t \ < a f t gewährt zwar bei geordnetem
Betrieb einen regelmäßigen Reinertrag, doch ist die Z u n a h me desselben beschränkt und
nicht stoßweise wie in der Industrie. Dagegen stellt der Holz v or r at ein sehr leicht
anzugreifen des, aber nicht immer leicht kontrollierbares Kapital dar. Durch über-
mäßige Heranziehung desselben können zwar Di vi d en d e und K ur s gesteigert werden.
Geschieht das, so kann der Aktionär seine Aktie mit Vorteil verkaufen, der neue
Ak tionär aber wird die üÜbernutzung wieder einsparen müssen. Aus diesem Grunde
eignet sich auch die A.-G. letzten Endes n i ch t für die Forsstwirtschaft. ~ Dagegen ist
die Genossensc aft als alleinige Form der Gesellschafts-Unter-
nehmung in der Forstwirtschaft sehr wohl möglich!).
Unternehmungsformen in der Holzwirtschaft.
Die Unternehmung sf orm ist in der Holzindustr ie bei weitem
vielgestalliger als in der Forsstwirtschafi. Ö ff ent liche Unternehmungen , die,
wie wir sahen, in der deutschen Forstwirtschaft eine sehr große Rolle spielen, kommen
allerdings mit einer weiter unten noch zu berührenden Ausnahme (Holzkonservierungs-
industrie) in der deutschen Holzindustrie nicht vor. In der stark kapitalbedürftigen Holz-
industrie spielen dagegen die ges el l sch a ft lichen Privatunternehmungen
(die Aktiengesellschaft und vor allem die Gesellschaft m. b. H.) eine große Rolle.
Nach der Berufs- und Betriebszählung des Jahres 1907 waren von den mit
Vehilfen arbeitenden Gesamtbetrieben der Gewerbeklasse XIl (Industrie der Holz- und
Schnitzstoffe) in Händen von:
Einzelinhablen . ..... ... - . . 102216
mehreren Gessellschaftern . . ; SU? tArrs 5 350
Vereinin . + . „. | E is 60
Kommanditgesellschaften . . E 28 56
Aktiengesellschafen. . . . . . . „ . 142
Kommanditgesellschaften auf Aktien . . . .. 7
eingetragenen Genosssenschaffen... . . . . 64
Gefsellschaften m;. 0. H . ¿& t 517
bergrechtlichen Gewerkschaften.. . . . . z!
anderen privaten Unternehmern 6
Daraus ergibt sich ein starkes Vorherrs<hen der Eingzelunter-
ne h mung.
Daß die großen kapitalistischen Unternehmungsformen der Einzelunternehmung
gegenüber in der „Industrie der Holz- und Schnitzstoffe“ nur eine untergeordnete Rolle
spielten, das zeigen auch die entsprechenden Zahlen des „Handbuchs der Aktiengesell-
schaften“. Danach gab es:
") Vgl. L e h r „Forstpolitik“, 1. c., S. 324 bis 326.