Full text: Forstwirtschafts-Politik

Unternehmungsformen in der Holzwirtschaft. 15 
und Ge s. m. b. H. sind in der Forstwirtschaft zwecklos und verfehlt. Nur die A. - G. 
könnte auf den ersten Blick angemessen erscheinen für eine Wirtschaft, die sich durch einen 
so stetigen Betrieb auszeichnet wie die Forstwirtschaft und bei der die persönliche Arbeit 
nicht so sehr in den Vordergrund tritt. Aus dieser Erwägung heraus hat man dann 
auch in der Tat in Öst er r e i ch schon A. - G.’ s zur Ausbeutung der Wälder errichtet. 
Die meisten dieser A. - G.’ s sind indes wieder eingegangen, nachdem den ersten Erwerbern 
der erste Gewinn gesichert war. Die For stw ir t \ < a f t gewährt zwar bei geordnetem 
Betrieb einen regelmäßigen Reinertrag, doch ist die Z u n a h me desselben beschränkt und 
nicht stoßweise wie in der Industrie. Dagegen stellt der Holz v or r at ein sehr leicht 
anzugreifen des, aber nicht immer leicht kontrollierbares Kapital dar. Durch über- 
mäßige Heranziehung desselben können zwar Di vi d en d e und K ur s gesteigert werden. 
Geschieht das, so kann der Aktionär seine Aktie mit Vorteil verkaufen, der neue 
Ak tionär aber wird die üÜbernutzung wieder einsparen müssen. Aus diesem Grunde 
eignet sich auch die A.-G. letzten Endes n i ch t für die Forsstwirtschaft. ~ Dagegen ist 
die Genossensc aft als alleinige Form der Gesellschafts-Unter- 
nehmung in der Forstwirtschaft sehr wohl möglich!). 
Unternehmungsformen in der Holzwirtschaft. 
Die Unternehmung sf orm ist in der Holzindustr ie bei weitem 
vielgestalliger als in der Forsstwirtschafi. Ö ff ent liche Unternehmungen , die, 
wie wir sahen, in der deutschen Forstwirtschaft eine sehr große Rolle spielen, kommen 
allerdings mit einer weiter unten noch zu berührenden Ausnahme (Holzkonservierungs- 
industrie) in der deutschen Holzindustrie nicht vor. In der stark kapitalbedürftigen Holz- 
industrie spielen dagegen die ges el l sch a ft lichen Privatunternehmungen 
(die Aktiengesellschaft und vor allem die Gesellschaft m. b. H.) eine große Rolle. 
Nach der Berufs- und Betriebszählung des Jahres 1907 waren von den mit 
Vehilfen arbeitenden Gesamtbetrieben der Gewerbeklasse XIl (Industrie der Holz- und 
Schnitzstoffe) in Händen von: 
Einzelinhablen . ..... ... - . . 102216 
mehreren Gessellschaftern . . ; SU? tArrs 5 350 
Vereinin . + . „. | E is 60 
Kommanditgesellschaften . . E 28 56 
Aktiengesellschafen. . . . . . . „ . 142 
Kommanditgesellschaften auf Aktien . . . .. 7 
eingetragenen Genosssenschaffen... . . . . 64 
Gefsellschaften m;. 0. H . ¿& t 517 
bergrechtlichen Gewerkschaften.. . . . . z! 
anderen privaten Unternehmern 6 
Daraus ergibt sich ein starkes Vorherrs<hen der Eingzelunter- 
ne h mung. 
Daß die großen kapitalistischen Unternehmungsformen der Einzelunternehmung 
gegenüber in der „Industrie der Holz- und Schnitzstoffe“ nur eine untergeordnete Rolle 
spielten, das zeigen auch die entsprechenden Zahlen des „Handbuchs der Aktiengesell- 
schaften“. Danach gab es: 
") Vgl. L e h r „Forstpolitik“, 1. c., S. 324 bis 326.
	        
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