Eine der unerfreulichsten unter unseren Wahrnehmungen war
ferner die Rolle vieler Richter und Gerichte im sozialen Leben.
Der Kampf gegen die richterlichen Streik-Einhaltsbefehle, in
denen der Richter durch den Erlass des Einhaltsbefehls und
durch die Strafverhängung in einer Person als Gesetzgeber und
Rechtsprecher auftritt, beschäftigt jahraus, jahrein seit langem
die Gewerkschaften. Zwar erlaubt das Bundesgesetz friedliches
Streikpostenstehen, und in manchen Staaten wird auch von Fin-
haltsbefehlen nur in Fällen von Gewaltverübung oder vorsätzlicher
Schadenverübung Gebrauch gemacht, während dagegen andere
Staaten oder einzelne Richter ihn auf Wunsch von Unternehmern
rücksichtslos handhaben. Da die Richterstellen — mit Ausnahme
der obersten, die durch Ernennung vom Präsidenten besetzt werden
— Wahlobiekt sind, suchen auch die Gewerkschaften die Richter
durch ihre Wahlstimmen zu beeinflussen. Es kommen aber be-
zeichnende Fälle vor, wo ein mit Arbeiterstimmen gewählter Rich-
ter ebenfalls Urteile nach dem Wunsch der Unternehmer fällt und
willkürlich Einhaltsbefehle erlässt. Verursacht dann bei der näch-
sten Wahl die Abkehr der Arbeiterschaft seine Niederlage, so ist
es schon dagewesen, dass er daraufhin vom Präsidenten in eines
der von diesem zu vergebenden hohen Richterämter berufen wurde
— „in dankbarer Anerkennung“.
Wie die spärlichen Schutzbestimmungen für arbeitende Frauen
und Kinder durch die Rechtsprechung unwirksam gemacht werden,
ist schon in dem entsprechenden Kapitel gesagt worden.
Bei dieser Sachlage ist das Vertrauen der Arbeiter in die soziale
Rechtsprechung — selbst für unsere heimischen Gewohnheiten —
ein auffallend geringes. Damit mag es auch zusammenhängen,
dass der einzige Staat, der durch ein Gesetz den Versuch einer
obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit machte, der Staat Kansas,
damit einen Misserfolg erlebte. In derselben Ebene liegt eine von
einem Redner auf dem letzten Gewerkschaftskongress zu Atlantic
City unter grossem Beifall abgegebene Erklärung, die besagte,
den Richtern stehe nicht das Recht zu, über die Gestaltung der
sozialen Verhältnisse im Lande zu entscheiden.
Durch Gesetze von drastischer Schärfe, besonders gegen die
radikale Arbeiterbewegung, soll sich an erster Stelle der Staat
Californien auszeichnen. Gegen die kommunistische Bewegung
und gegen die schon erwähnte syndikalistische Organisation der
International Workers of the World wird in der Weise vor-
gegangen, dass man schon die blosse Mitgliedschaft strafrechtlich
verfolgt. Aber auch die Gewerkschaftsbewegung wird bei dieser
Jagd nicht völlig verschont. Zahlreiche Personen sitzen infolge-
dessen — anerkanntermassen unschuldig — im Gefängnis. Die
Gesetze, die zu dieser Verfolgung gemacht wurden, sind ein
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