Kuriosum dadurch, dass es gegen die auf Grund derseiben ge-
fällten Urteile erster Instanz keine Berufung, sondern nur eine
Begnadigung durch den Staatsgouverneur gibt. Letzterer aber
soll recht selten Lust haben, die Gefahr eines solchen Aktes auf
sich zu nehmen. Wir erstaunten über die Gelassenheit, mit der
uns von diesen Zuständen berichtet wurde. Michael Kohlhaas
hat in Amerika keine Heimat. Die bürgerliche Rechtfertigung be-
steht darin, zu sagen, dass solche Schärfe sich im Prinzip nur gegen
eine Art landiremden Bolschewismus und nicht gegen „loyale
Bürger“ richtet, was bei einer solchen Klassenjustiz natürlich nicht
zutrifft. Der geringe Sinn für abstraktes Recht ist uns drüben
gerade im Bereich der sozialen Kämpfe aufgefallen. Wir können
die historischen und sonstigen Ursachen dafür hier nicht ent-
wickeln. Wer aber das soziale Kapitel in diesem Buch aufmerksam
liest, wird sie sich leicht erklären können.
5. Lohnpolitik und Tarifvertrag.
In dem Buche eines deutschen Amerika-Entdeckers aus dem
Jahre 1925 steht unter dem Kapitel „Lohnhöhe“ zu lesen: „In den
Vereinigten Staaten herrscht noch freies Angebot und Nachfrage.
Nur 8 Prozent der Lohnfestsetzungen geschehen durch Tarif-
vereinbarung. Die Lohnhöhe richtet sich nach der Konkurrenz-
fähigkeit, sie steigt und fällt mit der Konjunktur. Tüchtige, ge-
rw Facharbeiter sind sehr gesucht. Im Akkord wird gut ver-
ient.‘“
Die monumentale Wucht dieser Lapidarsätze, die an die Ger-
mania des alten Tacitus erinnern, darf nicht darüber hinweg-
täuschen, dass ihre Offenbarungen nur sehr bedingt richtig sind.
Man mag zuvörderst sogar die These als richtig hinnehmen, dass
nur 8 Prozent der Lohnabmachungen durch Tarifvertrag erfolgen,
so hat diese Feststellung doch nur sehr wenig praktische soziale
Bedeutung. Tarifliche Lohnfestsetzungen existieren in der Haupt-
sache für einen Teil der organisierten Facharbeiter. Dass diese
im allgemeinen „sehr gesucht“ sind, ist ausser Zweifel — dass sie
nicht alle organisiert sind, ebenfalls. Weil man also mit gelernten
Kräften nicht freigiebig wirtschaften kann, wie vielfach bei uns,
so ist die natürliche Folge, dass der Lohn nichtorganisierter Fach-
arbeiter der gesuchten Kategorien sich ganz notwendigerweise auf
der annähernden Höhe des durch die Gewerkschaften vereinbarten
Tariflohnes halten muss. Soweit sind es also die Gewerkschaften,
welche die Lohnhöhe durch den Tarifvertrag bestimmen — auch
für diejenigen, deren Einzelarbeitsverhältnis sich ausserhalb des
Vertrages bewegt. Daneben gibt es allerdings auch Fälle, wo das
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