Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Bilanzen der Genossenschaften. 
301 
I 
22. Abschnitt. 
Genossenschaftsbilanzen. 
Genossenschaften sind Gesellschaften mit schwankender Mit 
gliederzahl und dementsprechend schwankendem Mitgliederver 
mögen. Das Betriebskapital der Genossenschaften besteht aus 
dem eigenen Vermögen und dem fremden Vermögen. Die eigenen 
Mittel wiederum aus der Summe aller Geschäftsguthaben, den 
Reserven und dem bilanzmäßigen Reingewinn. 
a) Das Mitgliedern er mögen richtet sich nach der Zahl der 
Mitglieder und wechselt nach Eintritt und Austritt von Genossen. 
Es wird gebildet aus dem Geschäftsguthaben 1 ) der Mitglieder, d. h. 
den Forderungen, die durch obligatorische oder freiwillige Ein 
zahlungen auf die Geschäftsanteile, durch Zuschreibung von 
Gewinnanteilen entstehen. Das „Konto der Mitgliederguthaben“ 
umfaßt somit die Einzahlungen und die Dividendengutschrift. 
Die Geschäftsanteile geben die Höhe des Betrages an, bis zu 
welchem die einzelnen Mitglieder mit Einlagen sich beteiligen 
können (Nominalbetrag). Sie können sofort oder allmählich 
eingezahlt werden. Die rückständigen Einzahlungen der Mit 
glieder können in der Bilanz vom Gesamtbetrag der Geschäfts 
anteile, dem „Soll“-Vermögen der Mitglieder abgezogen werden; 
oder in einer Vorspalte der Bilanz werden die eingezahlten von 
den rückständigen Beträgen getrennt und dann summiert. End 
lich kann man den Nominalbetrag der Geschäftsanteile auf der 
Passivseite, die rückständigen Einzahlungen auf der Aktivseite 
verrechnen. Viele Genossenschaften trennen die Geschäftsgut 
haben der ausscheidenden Mitglieder von denen der verbleibenden 
Mitglieder. 
b) Der zweite Teil der eigenen Mittel ist das Genossenschafts 
vermögen, das eigentliche Stammgut der Genossenschaft [Re 
serven]. Der gesetzliche Reservefonds bleibt Genossenschafts 
vermögen, abgesehen von seiner Verminderung durch Verlust 
1) Vgl. Hildebrand, Die Geschät'tsguthaben und ihre Behandlung in 
der Buchführung und in der Bilanz der eingetragenen Genossenschaften. 
(Landwirtsch. Genossenschaftsblatt 1914, Nr. 5/7.) Derselbe, Finanzierung 
der Genossenschaften, Berlin 1921.
	        
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