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Grenzproduzent mit seinen 2000 Franken reinen Geldeinkommens
exakt die gleichen Lebensannehmlichkeiten leisten wie er.
Die zweite Bestimmung lautete, daß unser Produzent unter
keinem Monopolverhältnis produzieren dürfe. Das heißt: er darf
weder Monopolist, noch Kontrahent eines Monopolisten sein; er
darf keinen Monopolgewinn machen und keinen Monopoltribut
abtreten. Er darf aber auch keine „Differenzialrente“ aus einem
„Monopoloid“ (meinem „Produktionsmonopol“) einstreichen. Und
das alles heißt nichts anderes, als daß er ein Grenzproduzent in
dem soeben dargestellten Sinne ist. Seine Produktionskosten ein-
schließlich seines Gewinnes bestimmen bekanntlich nach Ricardo
den „Wert“: unseren statischen Preis.
Hier muß aber eine Abweichung gegenüber der Ricardo-
schen Auffassung hervorgehoben werden: Ricardo faßte als den
Grenzproduzenten den „Grenzkapitalisten“ auf. Das dürfen wir
nicht tun. Wir werden beweisen, daß der Kapitalprofit ein Mo-
nopolgewinn ist, und zwar der Gewinn eines Einkaufsmonopols,
der sich als Abzug vom Lohne der „freien Arbeiter“ realisiert.
Aus diesem Grunde müssen wir bei der Bestimmung des normalen
Einkommens des Nichtmonopolisten alle „Besitzeinkommen“ aus
der Rechnung lassen; ja sogar diejenigen Arbeitseinkommen, deren
Höhe nur auf der Existenz einer großen Klasse von solchen Men-
schen beruht, die ein starkes Besitzeinkommen haben: das’ Ein-
kommen also z. B. von hervorragenden Künstlern, Anwälten,
Ärzten usw. dürfen wir aus dem Grunde nicht mit heranziehen,
weil es zu großen Teilen nur aus dem Besitzeinkommen ihrer
Mäzene, Klienten und Patienten „abgeleitet“ ist. Ebenso müssen
wir nach unten hin alle diejenigen Arbeitseinkommen aus der
Rechnung lassen, die offenbar nicht hinreichen, um ihre Träger
ungefähr nach den Ansprüchen der Zeit und des Landes zu er-
halten: der Alten, Kinder, Krüppel, Kranken und Minderwertigen.
Ferner müssen wir aus der Rechnung lassen das Arbeitseinkommen
der eigentlichen „freien Arbeiter“, weil es, wie wir beweisen werden,
das Einkommen von Personen ist, die unter einem Monopol-
verhältnis, als Kontrahenten von Monopolisten, produzieren.
Wenn wir uns somit auf die selbständigen, unter keinem
Monopolverhältnis produzierenden und der Definition nach normal
begabten Grenzproduzenten beschränken, so können wir sicher
sein, das Einkommen der mittleren Qualifikation auch im Sinne
des Gesetzes der großen Zahl gewonnen ZU haben. Da Qualifi-
kation gar nichts anderes bedeutet, als die Fähigkeit, ein Ein-