Angenommen, es würde sich sonst alles nach Wunsch regeln
assen, so käme der Kernpunkt der Sache: Die zwischen der Werk-
stätte der Lackiererei vorgesehenen zwei Trennungswände (punktiert)
enke ich mir als Glaswände, Dadurch erhielte die eine Seite der
ackiererei etwas Licht, an der entgegengesetzten Seite, sowie an
der Rückseite ließe sich mit Hilfe von Glasbausteinen auch Licht
chaffen., An trüben Wintertagen wird das aber kaum ausreichen
ußerdem besteht die Möglichkeit, daß das eine oder andere der
achbargrundstücke später noch bebaut wird, Halten Sie die sogen,
lektr. „Tageslichtlampen‘“ für geeignet, das Tageslicht zu ersetzen?
Be
Die 12,5 Meter lange Lackiererei will ich durch Glastüren in
wei Teile teilen und den hinteren Raum als Trockenraum ausbauen.
ie vorhandene Dampfheizung wird dementsprechend umgebaut. Wo
und wie würden Sie die Heizkörper anbringen? Ich bitte Sie, mir
hre Vorschläge und Anregungen baldigst zukommen zu lassen, Viel-
eicht finden _Sie_auch eine andere Raumeinteilung,
ntwort:
na
In der Anlage übersenden wir Ihnen einen Vorschlag, wie Sie
uf einfache Art Ihren Malerbetrieb zweckmäßig umbauen können.
Zunächst schlagen wir eine Verlegung des Treppenhauses vor,
iehe Einzeichnung, damit Raum geschaffen werden kann für Gerüst-
olz nebst direktem Zugang zum Öl- und Farbenlager, Der Hausein-
ang wird zwischen Büro und Wagenlackiererei gelegt und mündet
in das neue Treppenhaus, welches zwischen den bestehenden Wän-
en angeordnet wurde, Dadurch wurde das alte Treppenhaus frei
nd können darin Leitern und Gerüstholz untergebracht werden,
erner ist hier der direkte Zugang zum Farbenlager, Die Malerwerk-
tätte bleibt durch diese Einteilung unberührt und kann vom Haus-
ang wie vom ehemaligen Treppenhaus erreicht werden. Die Wagen-
ackiererei nebst Trockenraum verbleiben an der hierfür vorgesehe-
nen Stelle; erstere wird durch einen großen verglasten Eingang ge-
a erhellt, siehe Skizze, während der Trockenraum durch das
über dem Tapetenlager befindliche Oberlicht notdürftig Luftzufuhr
erhält, In letzterem Raume sind die Heizkörper in Nischen unterge-
bracht, wie aus dem Plan hervorgeht. Das Öl- und Farbenlager haben
wir deshalb in der linken hinteren Ecke angeordnet, weil solche
Räume laut Bauordnung als feuergefährliche Räume angesehen wer-
den, die einen unmittelbaren Zugang von außen haben müssen, ebenso
Sr Beleuchtung und Entlüftung. Durch diese Anordnung ist den
Vorschriften Genüge geleistet, Das Tapetenlager befindet sich in der
linken hinteren Ecke und ist durch die Werkstätte leicht erreichbar.
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