Full text : Rationelle Betriebsführung im Malerhandwerk

Zur kaufmännischen Betriebsführung
 im Malerhandwerk
Allgemeines
Von Dr, Karl Rößle, Mannheim
Der Malerbetrieb ist eine auf Erwerb gerichtete Einzelwirtschaft,
deren Aufgabe es ist, wirtschaftliche Leistungen (Maler-,
Anstreicher-, Lackier-, Dekorations-, Tüncherarbeiten usw.) gegen
Entgelt auszuführen. Jede Erwerbswirtschaft ist durch die. enge
Verknüpfung mit der Gesamtwirtschaft von vielen Risiken bedroht,
 die eine Betriebsleitung nur dann auf ein erträgliches Maß
herabmindern kann, wenn sie diese Risiken genau kennt, entsprechend
 handelt und fähig ist, ihre Betriebsdispositionen den jeweiligen
gesamtwirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen,
Trotz der augenblicklichen schlechten Wirtschaftslage darf sich der
Malermeister nicht von einer pessimistischen Wirtschaftsauffassung
leiten lässen, denn eine derartige Auffassung führt zu übervorsichtigem
 Handeln und zu einem Mangel an Entschlußfähigkeit, Die
elementare Forderung der Anpassung an die wirtschaftlichen Verhältnisse
 kann der Malermeister nur erfüllen, wenn er nicht nur ein
Vollendeter Techniker und Künstler in seinem Betriebe, sondern auch
ein guter Kaufmann ist. Er muß sich bewußt sein, daß eine Betriebskapitalerhaltung
 und -vermehrung und eine Ertragserzielung
nur möglich ist, wenn der Wert der zur Ausführung der Leistungen
notwendigen Aufwandsgüter (Farbe, Geräte, Werkzeuge usw.) in der
Regel hinter dem Werte der Leistungen zurückbleibt, Zur Durchführung
 einer richtigen Kapitalerhaltungspolitik benötigt der Betriebsleiter
 eine gute Kalkulation, der eine konsequent durchgeführte
Abschreibungsmethode zugrunde liegen muß. In dem Bestreben, zwi-Schen
 den Aufwands- und Leistungswerten eine möglichst
 große Spannung zu erzielen, darf die notwendige Rücksichtnahme
 auf gerechte Entschädigung und Gesundheit der Leistenden,
Sowie auf Qualität und Preis der Leistungen nicht verloren gehen, Je
Mehr der Handwerker das Wesen der wirtschaftlichen Betriebsfühtung
 erkennt. um so mehr wächst die Nachfrage nach seinen Lei-1423


            
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