Entwickelung und Wesen der ritterlichen Gesellschaft. 178
Diese Stellung wirkte auf den niedern Klerus weiter. Auch
er ordnete sich der neuen, ritterlichen Gesellschaft ein; schon der
Landfriede des Jahres 11561 bringt das zum Ausdruck, indem
er die Ausnahmestellung der Geistlichen im Friedensschutz be⸗
schränkt; voll anerkannt vom Rittertum erscheinen die Pfaffen
dann um die Wende des 12. und 18. Jahrhunderts, Hartmann
von Aue bezeichnet sie einmal als dis herren, die das ambet
hant, daz si die gotes e begant?.
Und schon waren sie um diese Zeit bereits auch hinein⸗
gezogen in die Fülle neuer gesellschaftlicher und geistiger Bil—
dungselemente der Laienaristokratie. Sie wohnten Turnieren
bei, sie frönten einem oft nicht unbedeutenden persönlichen
Luxus im ritterlichen Sinne, und die höchsten Vertreter ihres
Standes nahmen mäcenatischen Anteil an dem Aufschwung der
nationalen Dichtung. Um die Äbte von Sankt Gallen erblühte
der Minnesang eines vollen Chors klösterlicher Dienstmannen,
hbis ein Abt gar selbst Tagelieder dichtete; und der Patriarch
Wolfger von Aquileia, vorher Bischof von Passau, war ein
Gönner Walthers von der Vogelweide; Staatsmann und Krieger,
Vertrauter der Päpste und Kaiser zugleich verbrachte er die
Tage seiner Muße umringt von Dichtern und Künstlern, mild
gegen deutsche Gaukler und italienische Sängerinnen, ja selbst
gegen die vagierenden Pfaffen, jene abtrünnigen, frei dichtenden.
halb heidnisch gesinnten Bastarde der Hierarchie.
Was Wunder, wenn bei solcher Verschmelzung mit dem
neuen Dasein der Laien die geistige Bildung des Klerus ritterliche
Züge annahm. Zwar scheint die Aufnahme lateinischer Wörter
in die deutsche Sprache durch Vermittelung des Klerus auch
im 12. und 13. Jahrhundert rege fortgedauert zu haben: ein
Zeichen noch lebendigen Einflusses specifisch kirchlicher Bildung.
Aber die neue Litteratur ward ritterlich-laienhaft selbst da, wo
Kleriker sich ihr widmeten. Um 1190 etwa dichtet der thürin—
gische Kapblan Wernher von Elmendorf eine Tugendlehre durch—
1MG. Coustit. 1, 196, 8 4, 3. J. 1152.
2 Grec 6335.