Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

172 Neuntes Buch. Zweites Rapitel. 
Lehnsherrn. Auch die Heiligen wurden in diese Auffassung 
einbezogen, vor allem auch die Jungfrau Maria, und nicht 
immer wurde ein völliges Umschlagen dieses Gedankenzusammen— 
hanges in rein menschliche und allzumenschliche Formen ver— 
mieden. Aber auch Gott selbst mußte sich ins Liebenswürdige 
gezogene prometheische Vorwürfe gefallen lassen; so, wenn im 
zweiten Büchlein, das unter dem Namen Hartmanns von Aue 
geht, einmal geäußert wird: 
Ob nu got nach dirre klage 
und nach disem unmuote 
mit deheinem guote 
immer wil getroesten mich, 
deswar so sumet er sich, 
lat er mich truren in der jugent. 
Wie stellte sich nun zu dieser Wendung, zum Siege der 
Frau Welt über die Kirche der Klerus? Bisher hatte er, 
zumal in seinen höheren Stellungen, den führenden Kreisen der 
Nation mit angehört, ja sie hauptsächlich gebildet. Unterlag 
er auch seinerseits der geistigen Wandlung? 
Man vergleiche Gestalten wie die des heiligen Anno aus 
den Jahren Heinrichs IV. und des großen Kanzlers Reinald 
aus staufischer Zeit, beide Erzbischöfe von Köln: und man 
wird sich der außerordentlichen Wandlung bewußt sein. Die 
Bischöfe noch des 11. Jahrhunderts waren Seelenhirten, darum 
standen sie im Investiturstreit zumeist zum Papste; die Bischöfe 
des 12. Jahrhunderts waren Kirchenfürsten und darum zumeist 
weltlich, kaiserlich gesinnt. Das Wormser Konkordat hatte ihre 
Stellung dem Lehnsnexus der Laienfürsten vollkommen eingeordnet; 
nicht minder, wie diese, ja mehr wie sie schlugen sie die Schlachten, 
führten sie die Verhandlungen Friedrichs J. Umgeben von 
einem emporblühenden Stand kirchlicher Dienstmannen, reich an 
Landeserträgen, dem Reichsgedanken nicht minder zugethan wie 
zur Zeit Ottos des Großen, wurden sie die Stützen der Monarchie 
und den Laienfürsten in That und Einfluß mehr als ebenbürtig. 
II, 591f. Vgl. u. a. auch Gottfrieds Tristan 6785 f.
	        
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