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: t der bisher schon geübten Einstimmigkeit beschlossen werden sollten;
--er Landtag konnte also irgend einen Entwurf zu Falle bringen. Daß
Me Kugel an eiserner Kette, die schon bislang jede freie Lnt-
ckelung des Zollvereins gehemmt und Preußen zu den erwähnten
| waltmaßregeln gezwungen hatte, Bismarcks Beifall erlangen
lrde, war nicht zu erwarten. Aber er nahm den Gedanken in
derer Fonn auf, indem er in einem Rundschreiben vonr 17. Mai
137 die Vereinsregierungen auf den 3. Juni 1867 nach Berlin
*+'[• Beratung einlud und hier die Errichtung eines Zollbundes-
jes und Zollparlamentes im Anschluß an den norddeutschen
f| ündesrat und Reichstag beantragte; beide Behörden sollten nach
isacher Stimmenmehrheit beschließen. Diese Vorschläge mußten
türlich den betreffenden Landtagen erst mitgeteilt werden, vor-
( t wurde am 8. Juli 1867 der neue bis zum 1. Januar 1876
tige Zollvertrag unterzeichnet, der, falls er nicht gekündigt wurde,
ntere 12 Zahre bestehen sollte.
Zugleich drang Preußen auf die Umgestaltung der wehr-
rfassung in den süddeutschen Staaten und machte den
eiteren Bestand des Zollvereins davon abhängig. Noch wußte
ja damals in der Öffentlichkeit nichts von den geheimen
an
7 Schutz- und Trutzbündnissen, die zugleich mit den Friedensschlüssen
In 1866 gegenüber den französischen Gelüsten nach dem linken
lheinufer von Bismarcks weitschauender Politik den süddeutschen
>öfen abgedrungen worden waren und natürlich auch ihre mili-
irischen Konsequenzen gezogen wissen wollten. Während nun
>aden diesen Anforderungen ohne Anstand sich fügte, leistete
Württemberg, wo der aus den Verhandlungen von 1832 sattsam
ekannte Doktrinär Moritz Mohl die Opposition führte, wie auch
fasern, uw sich die ultramontane Intelligenz in preußenfeindlichen
iapuzinaden erging, gegen das neue Wehr- wie Zollsystem hart-
^ Kiesigen widerstand. Erst als der Pandels- und Gewerbestand
Leider Länder stürmisch die Annahme der Bismarckschen Vorschläge
»erlangte, und dieser im vollen Einvernehmen mit dem nord-
| Deutschen Reichstage erklärte, einem Staate, der nicht die wchr-