Full text: Rationelle Betriebsführung im Malerhandwerk

hingewiesen werden, daß manche Hilfsbücher auch bei der dop- 
Ppelten Buchhaltung für eine rationelle Betriebsführung un- 
erläßlich sind. 
Im Malerhandwerk muß ein großer Teil der Arbeiten außerhalb 
der Werkstatt geleistet werden, Damit die Aufträge eine pünktliche 
Erledigung finden, ist es notwendig, daß sich der Meister einen 
Terminkalender, auch Bestellbuch genannt, anlegt, Jeder Auftrag 
muß bei seinem Eingang in das Bestellbuch eingetragen werden. 
An Hand des Bestellbuches kann der Meister auch besser über seine 
Arbeiten und deren Ausführung disponieren. Für den Malerbetrieb 
könnte man das Bestellbuch folgendermaßen aufbauen: 
Bestellbuch (Terminkalender) 
Po Besteller ME ae 
Bostell, a jamo ; Wohnort , Straße Pe Ti Preis kungen # 
! ; ! ] CN 
Als weiteres Hilfsbuch wäre das Lagerbuch zu nennen. Bei einem 
größeren Rohstofflager ist die Führung eines Lagerbuches‘ un- 
erläßlich. In größeren Lagerbetrieben wird man das Lagerbuch der- 
art gestalten, daß man für jede Materialsorte (z. B, für jeden Farb- 
stoff) ein besonderes Konto anlegt, Ein Lagerbuch-Konto für eine be- 
stimmte Materialsorte könnte folgenden Aufbau haben: 
Eingang Materialsorte „za Ausgang 
u ® ; je IR- }- Preis Empfänger Matertal-| Preis" 
um | Lieferfirma (HG [on E jGesom am [bzw. Auftrag ri Menge 7% eat 
EBK DL —mmm LS 
| ! ; | | | | | | 
Als weitere Hilfsbücher kämen noch in Betracht: ein Lohnbuch 
und evtl. ein Kalkulationsbuch, das aber auch durch Führung zweck- 
mäßiger Arbeitszettel- ersetzt werden kann. Auf die letztere Frage 
wird hier nicht näher eingegangen, 
Die erweiterte einfache Buchhaltung wird man nur in kleinen 
und mittleren Malerbetrieben mit Erfolg anwenden können. Für 
größere Malerbetriebe kommt in erster Linie die doppelte Buch- 
haltung in Frage, 
Der Handwerker steht im allgemeinen der doppelten Buchhal- 
tung nicht sympathisch gegenüber, weil er sich an dem Ausdruck dop- 
pelt stößt und meint, daß sie doppelt so schwer als die einfache durch- 
zuführen sei. Wenn auch die Führung der doppelten Buchhaltung mehr 
152
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.