Object: Richtsätze der Landesfinanzämter für die Einkommensteuerveranlagung der nichtbuchführenden Handwerker im Frühjahr 1927

Müller 
Bemerkung: Bezüglich der Löhne kann man folgende Rechnung aufstellen. Angenommene 
tatsächliche Jahresleistung 12000 Zentner == 12000 A Roheinkommen. Dazu werden zwei 
Arbeitnehmer benötigt mit einem Wochenlohn von zusammen 950.— AM. = Jahreslohn von 2600 A. 
= Y4 bis % der Roheinnahmen. Das heißt also, daß die Einsetzung von 18% für Löhne eher 
zu niedrig als zu hoch gegriffen ist. 
.„. Bezüglich der Betriebsstoffkosten sei z. B. bei Verbrauch von elektrischem Strom folgende 
Rechnung aufgestellt: 
Zu der Vermahlung eines Zentners Getreide werden 4 Kilowattstunden benötigt. Der durch- 
schnittliche Preis für eine Kilowattstunde dürfte 8 Pfg. betragen, sodaß also die Vermahlung eines 
Zentners für 32 Pfg. Strom benötigt. Auch hier also ist der Satz von 25—30°% nicht zu hoch 
gegriffen. 
c) Wassermühlen: 
Löhne 2... 18% 
Steuern... .... 17% 
Versicherungen . ... 3% 
Handlungsunkosten . 29% 
Reparaturen . . . 0% 
Abschreibungen . . . . 37% 
Wasserwerksunterhaltung 10% 
Also Reingewinn . . . . 23% 
Bemerkung: Die Wassermühlen sind dadurch charakterisiert, daß nicht nur in den Wasser- 
werken (Wehre, Turbinen) ein bedeutendes Kapital investiert ist, sondern daß auch die Instand- 
haltung dieser Anlagen erhebliche Summen verschlingt. 
Zum Schluß sei bezüglich des Reineinkommens der Windmüller, das in den meisten Fällen 
kaum das Existenzminimum darstellen dürfte, bemerkt, daß Betriebsinhaber derartiger Windmühlen 
die Windmüllerei nur nebenbei betreiben und zum größten Teil von ihrer Landwirtschaft leben. 
VII. Konjunkturverhältnisse. 
Die Ernte des Sommers 1926 ist bekanntlich schlecht gewesen., Dies hat für das Müller- 
zewerbe zwei Folgen. Erstens einmal wird quantitativ das zur Vermahlung kommende Getreide 
sehr gering sein und es wird wohl wieder stark auf die ausländische Einfuhr zurückgegriffen werden. 
Zweitens werden aber die angegebenen Gewinnsätze für die kommenden Monate insofern 
eine gewisse Modifizierung erfahren müssen, als vor allen Dingen auch qualitativ das Getreide 
nfolge des schlechten Jahres erheblich gelitten hat und dadurch die Vermahlung verschlechtert 
werden dürfte. 
2. Landesfinanzamt Darmstadt (Bezirk der Hwk. Darmstadt) 
a) Handelsmüller 
b) Kundenmüller 
* * ° . 
Reingewinn in % 
vom Umsatz 
8—15 
his 40 
Vgl. hierzu die Anmerkungen 
ım Schluß des Heftes „Anlage 
zu I. 17532 vom 4. 5. 1927. 
Landesfinanzamt Darmstadt). 
3. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. F reiburg, Karlsruhe, Konstanz Mannheim) 
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach 
Kalkulationssätzen. 
Richtsatz in %% für 
den Nettogewinn 
Müllerei (Handels) ....... 8—15 
N (Kunden) . bis 40 bei voller Beschäftigung. 
Val. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes).
	        
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